Wann Wohnung kündigen – 3 Monate Frist Vorlage

Magazin6 days ago

Viele Menschen in Deutschland wohnen zur Miete. Rechtzeitig zu wissen, wann Wohnung kündigen ist, hilft Stress, doppelte Mietkosten und unnötige Ärger zu vermeiden.

Für unbefristete Mietverhältnisse gilt in der Regel die gesetzliche 3 Monate Kündigungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer den Mietvertrag kündigen will, muss die Kündigungsfrist berechnen und das Datum so wählen, dass das Schreiben rechtzeitig beim Vermieter eingeht.

Wichtig ist die Form: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, WhatsApp oder Fax ersetzen die eigenhändige Unterschrift nicht; diese Wege bieten keinen sicheren Nachweis für die Fristwahrung.

Praktische Hilfe bieten geprüfte Kündigungsvorlage und Online-PDF-Generatoren wie ImmoScout24 oder WohnenPlus. Solche Tools vereinfachen das Mietvertrag kündigen und liefern ein rechtssicheres Dokument, das Sie direkt ausdrucken und unterschreiben können.

Grundlagen: Gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten

Die gesetzliche Frist für Mieter ist klar geregelt und schafft Planungs­sicherheit. Wer eine Wohnung kündigen möchte, muss die Regeln kennen, damit das Mietverhältnis rechtssicher endet.

Rechtsgrundlage im BGB

Die Vorschrift steht in §573c BGB. Dort ist festgelegt, dass eine ordentliche Kündigung für Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen muss. Diese gesetzliche Frist schützt Mieter und erleichtert die Planung für Vermieter.

Was bedeutet “Kündigungsfrist” konkret?

Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang Kündigung beim Vermieter und dem tatsächlichen Ende des Mietverhältnisses. Der Zeitraum gibt beiden Seiten Zeit für Umzug oder Neuvermietung.

Für Mieter heißt das: Kündigungsfrist Mieter bedeutet, dass drei Monate vergehen müssen, bevor das Mietverhältnis endet. So bleibt genug Zeit für die Wohnraumsuche und organisatorische Schritte.

Wie beginnt die Frist: Zugang des Kündigungsschreibens

Der Beginn der Frist richtet sich nach dem tatsächlichen Zugang Kündigung beim Vermieter. Entscheidend ist nicht das Absendedatum, sondern wann die Kündigung beim Empfänger eintrifft.

Als Werktage gelten Montag bis Samstag. Die sogenannte dritte Werktagsregel verlangt, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen muss, damit die gesetzliche Frist greift.

Sachverhalt Regel Praxis-Tipp
Rechtsnorm §573c BGB Text prüfen und Fristen beachten
Fristdauer drei Monate (gesetzliche Frist) Frühzeitig planen, Kündigungsfrist Mieter einhalten
Beginn der Frist mit Zugang Kündigung beim Vermieter Einschreiben mit Rückschein oder Empfangsbestätigung wählen
Werktage Montag bis Samstag Kündigung bis dritten Werktag zustellen lassen
Zweck Planungssicherheit für Mieter und Vermieter Frühzeitige Kommunikation und Dokumentation

wann Wohnung kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist Vorlage?

Wer eine Wohnung mit dreimonatiger Frist kündigt, sollte den Zugang des Schreibens genau planen. Die korrekte Fristberechnung bestimmt das Ende des Mietverhältnisses. Mit klaren Regeln vermeiden Mieter böse Überraschungen, wenn die Kündigung verschoben wird.

Praktisches Beispiel zur Fristberechnung

Geht die Kündigung am Mittwoch, 31. März beim Vermieter ein, läuft die Frist für April, Mai und Juni. Das Mietverhältnis endet somit am 30. Juni. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig ein genaues Datum beim Zugang ist, wenn man den Kündigungstermin berechnen möchte.

Wird das Schreiben erst am 6. April zugestellt, verschiebt sich das Ende auf den 31. Juli, weil dann Mai, Juni und Juli als volle Monate zählen. Solche Verschiebungen sind häufiger als man denkt.

Die Bedeutung der dritten Werktagsregel

Für die Fristberechnung spielt der dritter Werktag eine zentrale Rolle. Erreicht die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats, zählt der laufende Monat noch mit. Samstage gelten dabei in der Regel als Werktag.

Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, kann in manchen Fällen bis Montag Zeit bleiben. Ausschlaggebend bleibt aber immer der konkrete Zugangstermin im Einzelfall.

Wann sich der Kündigungstermin um einen Monat verschiebt

Verpasst die Mieterin die Karenzfrist nur um wenige Tage, so verschiebt sich der Kündigungstermin automatisch um einen Monat. Eine erneute Kündigung ist in diesem Fall nicht nötig. Praktisch bedeutet das: Pünktlichkeit schützt vor unerwarteter Verlängerung.

Ein einfacher Tipp: Kündigung frühzeitig abschicken und den Zugang dokumentieren. Einschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung helfen, wenn man den Kündigungstermin berechnen oder Streit vermeiden will.

Situation Zugang Geltende Monate Ende Mietverhältnis
Fristgerecht im Monat 31. März (Mittwoch) April, Mai, Juni 30. Juni
Zu spät im nächsten Monat 6. April (Dienstag) Mai, Juni, Juli 31. Juli
Dritter Werktag fällt auf Samstag 3. (Samstag) oder 5. (Montag) je nach Einzelfall Abhängig vom Zugang Kündigung verschiebt sich ggf. um einen Monat
Kurzfristiges Verpassen Einige Tage zu spät Nächster Monat + zwei weitere Monate Automatische Verschiebung, keine neue Kündigung nötig

Form und Inhalt der Kündigung: So schreibt man ein rechtssicheres Schreiben

Ein klares, kurzes Schreiben reduziert Streit über Fristen und Zugang. Nutzen Sie eine strukturierte Vorlage, etwa ein praktisches Kündigungsschreiben Muster, um alle wichtigen Punkte abzudecken. Fügen Sie eine Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung hinzu.

Pflichtangaben im Kündigungsschreiben

Folgende Pflichtangaben Kündigung gehören in jedes Schreiben: vollständiger Name und Adresse der Mieterin oder des Mieters, Name und Anschrift des Vermieters, Datum des Schreibens sowie die genaue Bezeichnung der Wohnung inklusive Adresse und Wohnungsnummer.

Weiterhin nötig sind eine eindeutige Kündigungsformulierung (z. B. fristgemäß oder außerordentlich) und die Angabe der Kündigungsfrist oder des konkreten Enddatums. Zusätzliche Hinweise wie neue Adresse für Nebenkostenabrechnung oder Bankverbindung für Kautionsrückzahlung sind sinnvoll.

Formulierungsvorschläge für Betreff und Kündigungsform

Ein prägnanter Betreff vermeidet Missverständnisse. Verwenden Sie einen Betreff Mietkündigung wie: “Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung Musterstraße 12, 3. OG, zum 30.06.2025”.

Als Kernsatz eignet sich: “Hiermit kündige(n) ich/wir den Mietvertrag für die Wohnung Musterstraße 12, 3. OG, fristgerecht zum 30.06.2025.” Solche Formulierungen sind kurz, eindeutig und rechtswirksam. Halten Sie das Schreiben sachlich und verzichten Sie auf unnötige Begründungen.

Unterschrift, mehrere Mieter und Übergabe der Kündigung

Für die Wirksamkeit ist die Unterschrift Mietvertrag aller im Vertrag genannten Mieterinnen und Mieter erforderlich. Fehlt eine Unterschrift, kann die Kündigung unwirksam sein.

Adressieren Sie das Schreiben an alle Vermieter, wenn mehrere im Vertrag stehen. Bei der Zustellung empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Der Zugang des Schreibens entscheidet über Fristbeginn.

Element Beispiel / Inhalt Praktischer Tipp
Absender Vor- und Nachname, aktuelle Adresse Leserlich schreiben, gleiche Schreibweise wie im Mietvertrag
Empfänger Vermieter:in mit vollständiger Anschrift Alle Vermieter nennen, falls mehrere vorhanden
Datum Datum des Schreibens Wichtig für Nachweis und Fristberechnung
Wohnungsangabe Adresse, Etage, Wohnungsnummer Genau angeben, damit keine Verwechslung entsteht
Kündigungsformulierung “Hiermit kündige(n) ich/wir den Mietvertrag fristgerecht zum [Datum]” Klare Formulierung vermeidet Auslegungsfragen
Zusatzangaben Übergabetermin, Widerruf SEPA, neue Adresse, Bankverbindung Nur relevante Angaben aufnehmen, kurz halten
Unterschrift Eigenhändige Unterschrift aller Mieter Unterschrift in blau oder schwarz; digitale Signatur nur nach Absprache
Zustellnachweis Einschreiben mit Rückschein oder Empfangsbestätigung Beleg für Fristbeginn aufbewahren

Zustellung und Nachweis: Einschreiben, persönlicher Empfang, Zeuge

Bei einer Kündigung kommt es nicht nur auf den Inhalt an, sondern vor allem auf den sicheren Nachweis des Zugangs. Wer Fristen genau einhalten will, sollte Wege wählen, die vor Gericht Bestand haben. Kurze Erläuterung: Es gibt deutliche Unterschiede zwischen analoger Übergabe und digitalen Nachrichten.

Einschreiben Rückschein

Einschreiben mit Rückschein vs. Übergabe gegen Empfangsbestätigung

Ein Einschreiben Rückschein liefert den stärksten Beleg. Der Rückschein dokumentiert das Empfangsdatum und damit den Fristbeginn. Viele Anwälte raten deshalb bei unsicheren Fällen zum Einschreiben mit Rückschein.

Die Übergabe gegen Empfangsbestätigung ist praktisch, wenn Vermieter oder Hausverwalter persönlich unterschreiben. Die Empfangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens gilt als Nachweis Kündigung, bleibt aber von der Beweiskraft hinter dem Einschreiben zurück.

Risiken bei E-Mail, Fax oder WhatsApp

Digitale Nachrichten erscheinen bequem, sind aber juristisch problematisch. Kündigung per E-Mail ungültig hat in vielen Fällen Bestand, weil der Zugang des Originals oder die Urheberschaft nicht eindeutig belegt wird.

Fax oder Messenger dienen oft als Hinweis, ersetzen aber nicht zuverlässig den Nachweis. Im Streitfall fehlt häufig die beweiskräftige Empfangsbestätigung, die das BGB fordert.

Tipps für sicheren Nachweis des Zugangs

Bewahre eine datierte Kopie des Kündigungsschreibens auf. Lege Versandbelege der Deutschen Post oder eines Kurierdienstes zusammen mit dem Rückschein ab.

Ist die persönliche Übergabe nötig, lasse eine Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift erstellen. Wenn ein Zeuge, etwa der Hausmeister, anwesend ist, notiere Name und Kontaktdaten. Diese Maßnahmen stärken den Nachweis Kündigung.

Weigert sich der Vermieter, Empfang zu bestätigen, bleibt das Einschreiben Rückschein die verlässlichste Option. Bei Nutzung eines Online-Generators drucke das PDF aus und hefte Versandnachweise separat ab.

Vorlage und Muster: Downloadbare 3-Monats-Kündigungs-Vorlage

Für viele Mieter ist eine fertige Vorlage eine große Erleichterung. Eine gut strukturierte Kündigungsvorlage Mietvertrag spart Zeit und reduziert Fehler beim Formulieren des Schreibens.

Welche Bestandteile die Vorlage enthält

Die Musterdatei enthält klare Adressfelder für Mieter und Vermieter, ein Datumsfeld und ein Betrefffeld. Die Kündigungsformel nennt die Frist und das konkrete Kündigungsdatum.

Weiterhin sind Angaben zur Wohnung, ein Hinweis zum Widerruf des SEPA‑Einzugs, die Bitte um Bestätigung und ein Feld für die neue Adresse und Bankverbindung enthalten.

Unterschriftenfelder für alle im Mietvertrag genannten Mieter sind integriert. Diese Struktur macht den Musterbrief Wohnung kündigen rechtssicher und vollständig.

Wie du die Vorlage korrekt anpasst

Setze persönliche Daten sorgfältig ein und berechne das konkrete Kündigungsdatum. Achte darauf, dass alle Vertragspartner unterschreiben.

Bei Sonderkündigungen oder befristeten Verträgen musst du Formulierungen anpassen und prüfen, ob eine Kündigung zulässig ist. Bei Untermietverhältnissen oder separaten Stellplätzen erstelle getrennte Schreiben.

PDF‑Generator und Versand‑Checkliste

Ein moderner PDF-Generator Kündigung füllt Fristen automatisch ein, sorgt für Rechtskonformität nach aktuellem Stand (2025) und erzeugt ein druckbares PDF.

Nach der Erstellung drucke das Dokument, unterschreibe es persönlich und verschicke es per Einschreiben.

Schritt Was prüfen Empfohlene Aktion
1. Vorlage wählen Enthält Adressfelder, Kündigungsformel, Unterschriften Musterbrief Wohnung kündigen auswählen und öffnen
2. Personalisierung Vollständige Namen, Adresse der Wohnung, Zustandekommen des Vertrags Persönliche Daten einsetzen und Vorlage 3 Monate Frist prüfen
3. Fristberechnung Kündigungsdatum, Zugang des Schreibens Datum im Dokument eintragen, Enddatum bestätigen
4. PDF‑Erstellung Automatische Fristeinfügung, Formatierung PDF-Generator Kündigung nutzen und Datei speichern
5. Unterschriften Alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben Originale unterschreiben und Kopien anfertigen
6. Versand Empfängeradresse, Nachweis des Zugangs Einschreiben mit Rückschein wählen oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
7. Nachweis aufbewahren Versandbeleg, Kopie des Schreibens, Empfangsbestätigung Dokumente sicher ablegen und digital speichern

Sonderfälle: Verkürzte, längere oder ausgehandelte Fristen

Bei Mietverhältnissen treten immer wieder Ausnahmen auf, die von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Manche Vereinbarungen sind zulässig, andere nicht. Wer den Vertrag liest, erkennt schnell, ob eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbart ist oder ein Kündigungsausschluss greift.

Vertraglich vereinbarte kürzere Fristen zulasten des Mieters?

Der Gesetzgeber erlaubt zugunsten von Mieterinnen und Mietern kürzere Fristen. Eine Klausel, die eine längere Kündigungsfrist zu Lasten der Mieter vorsieht, ist unwirksam. Typisch sind Regelungen mit einem Monat oder 14 Tagen, die für den Mieter günstiger sind.

Vermieter dürfen nicht einseitig längere Fristen durch AGB durchsetzen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Nachfrage beim Deutschen Mieterbund oder eine kurze Rechtsberatung.

Kündigungsausschluss und befristeter Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag endet zum vereinbarten Datum und bietet keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit davor. Nur bei außerordentlichen Gründen bleibt eine fristlose Kündigung möglich.

Manche Verträge enthalten einen Kündigungsausschluss für mehrere Jahre. Solche Ausschlüsse sind grundsätzlich zulässig und verhindern die ordentliche Kündigung innerhalb der Laufzeit.

Aufhebungsvertrag und einvernehmliche vorzeitige Beendigung Mietvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist die flexibelste Lösung bei einem vorzeitigen Auszug. Vermieter und Mieter einigen sich schriftlich auf ein früheres Ende des Mietverhältnisses.

Oft kombiniert man den Aufhebungsvertrag mit Nachmieterregelungen. Bietet der Mieter geeignete Nachmieter an, kann dies die Akzeptanz erhöhen. Der Vermieter ist nicht automatisch verpflichtet, Nachmieter anzunehmen.

Sachverhalt Praxis Tipp
verkürzte Kündigungsfrist zugunsten des Mieters Einmonatige Frist statt drei Monate Vertrag prüfen; Frist beachten
Kündigungsausschluss Keine ordentliche Kündigung für z. B. vier Jahre Enddatum notieren; vorzeitige Lösung verhandeln
befristeter Mietvertrag Stellt ein festes Enddatum dar Nur außerordentliche Kündigung möglich
Aufhebungsvertrag Einvernehmliche vorzeitige Beendigung Mietvertrag Schriftlich festhalten; Unterschriften beider Seiten
Nachmieterregelung Vorzeitige Aufhebung bei erfolgreicher Nachmietersuche Geeignete Kandidaten anbieten; Dokumentation

Außerordentliche und fristlose Kündigung: Wann sie möglich ist

Eine fristlose Kündigung greift nur in Ausnahmefällen. Das Gesetz in §543 BGB nennt die Voraussetzungen für eine außerordentliche Beendigung des Mietverhältnisses. Mieterinnen und Mieter dürfen dieses Mittel nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Gefahren für Gesundheit und Sicherheit einsetzen.

Wichtige Gründe für fristlose Kündigung

Gesundheitsgefährdende Mängel wie massiver Schimmelbefall rechtfertigen oft eine fristlose Kündigung. Auch das Abschalten von Strom, das Einbringen giftiger Stoffe oder Einsturzgefahr zählen zu den fristlose Kündigung Gründe.

Erforderliche Abmahnung und rechtliche Voraussetzungen

In vielen Fällen muss vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Nur bei akuter Gefährdung darf unmittelbar gekündigt werden. Zur rechtlichen Grundlage zählt stets §543 BGB.

Vorgehen bei fristloser Kündigung und Beweissicherung

Schrittweise vorgehen schützt vor späteren Problemen: Mangel schriftlich melden, Frist zur Mängelbeseitigung setzen und gegebenenfalls Mietminderung prüfen. Eine sorgfältige Beweissicherung Mietmangel ist entscheidend.

Fotodokumentation, Zeugen, Gutachten von Sachverständigen und ärztliche Atteste gehören zur Beweissicherung Mietmangel. Ebenso wichtig sind schriftliche Mängelanzeigen und Aufbewahrung aller Unterlagen.

Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder den Deutschen Mieterbund. In akuten Gesundheitsfällen ist schnelles Handeln geboten, kombiniert mit umfassender Dokumentation.

Kündigungsfristen für Vermieter: Unterschiede und Voraussetzungen

Vermieter müssen bei einer Kündigung genaue Regeln beachten. Die rechtlichen Vorgaben bestimmen, wie lang die Kündigungsfrist Vermieter einzuhalten haben und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Ein klarer Überblick hilft, Konflikte zu vermeiden und die Rechte beider Seiten zu wahren.

Kündigungsfrist Vermieter

Gestaffelte Fristen nach Mietdauer

Das Gesetz kennt gestaffelte Fristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Nach §573c BGB gilt: bis zu fünf Jahren Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Bei einem Mietverhältnis von mehr als fünf Jahren verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Ab acht Jahren Mietdauer erhöht sich die Frist auf neun Monate. Diese gestaffelte Fristen geben Mietern mehr Schutz bei langjährigen Verträgen.

Berechtigte Interessen des Vermieters

Für eine wirksame Kündigung muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse nach §573 BGB darlegen. Typische Gründe sind die Eigenbedarfskündigung, erhebliche Vertragsverletzungen durch den Mieter oder die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie.

Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter konkret angeben, wer die Wohnung benötigt. Beispiele sind die Nutzung durch den Vermieter selbst oder nahe Angehörige. Vorgetäuschter Eigenbedarf kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Widerspruchs- und Härtefallregelungen für Mieter

Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn das berechtigte Interesse fehlt oder formale Fehler vorliegen. Zusätzlich greift die Härtefallregelung, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar wäre.

Bei der Härtefallprüfung wägen Gerichte das Vermieterinteresse gegen soziale Gründe ab. Beispiele für anerkannte Härtegründe sind schwere Krankheit, hohes Alter oder eine akute Notlage. In solchen Fällen kann die Kündigung unwirksam werden oder der Auszug hinausgeschoben werden.

Praxishinweis

Aufgrund der rechtlichen Komplexität empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren von einer fachkundigen Prüfung, damit die Kündigungsfrist Vermieter und die Vorgaben des §573 BGB korrekt angewendet werden.

Nachmieter, Übergabe und Rückgabe: Praxis-Tipps vor dem Auszug

Vor dem Auszug lohnt sich gute Planung. Rechtzeitig klären Sie, ob Sie dem Vermieter einen Nachmieter anbieten wollen und welche Unterlagen nötig sind. Ein sauber dokumentiertes Übergabeprotokoll schützt beide Seiten. Notieren Sie Zählerstände und vereinbaren Sie einen festen Termin für die Schlüsselübergabe.

Nachmieter anbieten

Sie können dem Vermieter geeignete Kandidaten vorschlagen. Ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung besteht nur, wenn das Mietrecht oder Ihr Vertrag das explizit erlaubt. Vermieter prüfen Bonität und Zuverlässigkeit. Häufig werden mehrere Vorschläge verlangt, wenn eine Nachmieterregel im Vertrag steht.

Übergabeprotokoll

Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter. Halten Sie vorhandene Schäden, Sauberkeit und die Anzahl der Schlüssel fest. Fotografische Dokumentation ergänzt das Protokoll und reduziert Streit. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben.

Zählerstände

Lesen Sie alle Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ab und tragen Sie sie ins Protokoll ein. Eine klare Dokumentation verhindert spätere Nachberechnungen und klärt die Zuständigkeit für laufende Verbrauchskosten.

Kautionsrückzahlung und Bankverbindung

Teilen Sie dem Vermieter frühzeitig Ihre Bankverbindung mit, damit die Kautionsrückzahlung erfolgen kann. Beachten Sie, dass Vermieter für die Abrechnung der Kaution bis zu einigen Monaten Zeit brauchen. Ein Zurückbehalt kann bei offenen Forderungen wie ausstehender Nebenkostenabrechnung passieren.

Nebenkostenabrechnung

Hinterlassen Sie eine neue Adresse für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Vermieter haben gesetzliche Fristen, meist zwölf Monate, um die Abrechnung zu erstellen. Dokumentierte Zählerstände und Belege erleichtern die Prüfung späterer Forderungen.

  • Vereinbaren Sie den Übergabetermin rechtzeitig.
  • Erstellen Sie ein unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Zählerständen.
  • Fotografieren Sie Schäden und den Gesamtzustand der Wohnung.
  • Zählen Sie alle Schlüssel und lassen Sie deren Rückgabe quittieren.
  • Geben Sie Bankverbindung für Kautionsrückzahlung und neue Anschrift für die Nebenkostenabrechnung an.

Was tun, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht

Wenn der Mieter zieht nicht aus, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Zuerst sollte geprüft werden, ob alle formalen Schritte korrekt erfolgt sind. Schriftliche Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und eine mögliche fristlose Kündigung sind häufig notwendige Vorstufen vor gerichtlichen Maßnahmen.

Räumungsklage und gerichtliches Verfahren

Reicht eine außergerichtliche Einigung nichts, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und entscheidet, ob ein Räumungsurteil ergeht. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern, vor allem wenn der Mieter Widerspruch einlegt oder Härtegründe geltend macht.

Zwangsräumung, Gerichtsvollzieher und Kostenrisiken

Erst nach einem rechtskräftigen Urteil ist die Zwangsräumung möglich. Die Umsetzung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Bei Widerstand kann die Polizei hinzugezogen werden. Zwangsräumung Kosten fallen für Anwalt, Gerichtsvollzieher und gegebenenfalls Polizeieinsatz an. In der Regel trägt der säumige Mieter diese Kosten, doch es dauert, bis der Vermieter sie erstattet bekommt.

Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte für Vermieter

Parallel zur Räumungsklage kann der Vermieter Schadensersatz Vermieter fordern. Anspruch besteht für Mietausfälle, Anwaltskosten und Kosten für Reinigung oder Renovierung. Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend. Zahlungsaufforderungen, Fotos und Übergabeprotokolle stärken die Beweisführung.

Vor einer Klage sollten Vermieter die Kosten- und Risikoabschätzung vornehmen. Manchmal lohnt ein Vermittlungsversuch oder eine Einigung mit dem Mieter. Rechtliche Beratung reduziert Formfehler und erhöht die Erfolgschancen im Verfahren.

Praktische Checkliste: Schritte bis zur rechtswirksamen Kündigung

Bevor Sie kündigen, lohnt sich eine kurze Vorbereitung. Prüfen Sie den Mietvertrag auf Fristen, Nachmieterklauseln und Ausschlüsse. Notieren Sie das gewünschte Enddatum anhand der dritten Werktagsregelung (§ 573c BGB).

Vorbereitung: Mietvertrag prüfen und Frist berechnen

Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch und markieren Sie relevante Passagen. Bei Unsicherheiten den Mietvertrag prüfen lassen von einem Mieterverein oder Rechtsanwalt.

Sammeln Sie Dokumente: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoangaben für die Kaution, neue Adresse. Berechnen Sie die Kündigungsfrist präzise und achten Sie auf die dritte Werktagsregel.

Versand: Form, Zustellung und Nachweise

Erstellen Sie die Kündigung schriftlich und lassen Sie alle Mietparteien unterschreiben. Fertigen Sie Kopien an und bewahren Sie diese auf.

Wählen Sie eine sichere Zustellmethode. Beim Versand Kündigung empfiehlt sich Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Bewahren Sie den Versandbeleg und den Rückschein gut auf.

Nach der Kündigung: Übergabe, Abrechnung und Kautionsrückzahlung

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin. Nutzen Sie eine Übergabe Checkliste für Zählerstände, Schäden und Anzahl der übergebenen Schlüssel.

Hinterlassen Sie die Adresse für die Nebenkostenabrechnung und die Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution. Beachten Sie, dass Vermieter für die Kaution zurück oft 3–6 Monate benötigen, in Ausnahmefällen bis zur Prüfung von Nachforderungen länger.

Wünschen Sie eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag, schlagen Sie einen Nachmieter vor oder verhandeln Sie einen Aufhebungsvertrag. Bei Streitfällen holen Sie rechtliche Beratung oder kontaktieren Sie den Mieterverein.

Schritt Konkrete Aktion Empfehlung
Prüfung Mietvertrag prüfen auf Fristen, Klauseln und Ausschlüsse Dokumente bereitlegen und Frist mit dritter Werktagsregel berechnen
Unterlagen Personalausweis, Konto für Kaution zurück, neue Anschrift Kopien anfertigen und sicher aufbewahren
Kündigung erstellen Schriftliche Kündigung formulieren und von allen Mietern unterschreiben Vorlage nutzen und individuell anpassen
Zustellung Versand Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfang Versandbeleg behalten; E-Mail alleine ist riskant
Übergabe Übergabetermin festlegen; Übergabe Checkliste verwenden Protokoll mit Zählerständen, Schäden und Schlüsselanzahl erstellen
Abrechnung Nebenkostenabrechnung-Adresse hinterlassen; Bankverbindung mitteilen Nebenkosten bis zu 12 Monate; Kaution zurück oft innerhalb 3–6 Monate
Vorzeitige Beendigung Nachmieter vorschlagen oder Aufhebungsvertrag verhandeln Schriftlich fixieren; bei Streit juristischen Rat suchen

Fazit

Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags folgt in Deutschland in der Regel der gesetzlichen Drei-Monats-Frist. Wer rechtssicher kündigen möchte, sollte dies immer schriftlich tun und das Schreiben eigenhändig unterschreiben. Frühzeitiges Fristberechnen und ein Blick in den Mietvertrag helfen, Sonderregelungen zu erkennen.

Für die praktische Absicherung empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, klären Sie Kautionsfragen und bewahren Sie alle Nachweise auf, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine geprüfte 3-Monats-Kündigungs-Vorlage oder ein PDF-Generator reduziert formale Fehler.

Sonderfälle wie befristete Verträge, Kündigungsausschluss, fristlose Kündigung oder Vermieterkündigungen folgen eigenen Regeln und können komplex sein. Im Zweifel ist aktueller Rechtsrat ratsam, denn die Hinweise hier basieren auf dem Stand bis 2025. Diese Zusammenfassung Kündigung Mietvertrag und das 3 Monate Frist Fazit fassen die wichtigsten Praxisregeln zusammen.

FAQ

Wann muss ich meine Wohnung kündigen, wenn die gesetzliche Frist drei Monate beträgt?

Für unbefristete Mietverhältnisse gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit der laufende Monat noch mitgezählt wird. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang, nicht das Absendedatum.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Drei-Monats-Frist?

Die Frist ergibt sich aus § 573c Abs. 1 BGB. Dort ist geregelt, dass die ordentliche Kündigung für Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam werden kann.

Was genau versteht man unter “Kündigungsfrist”?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter und dem Ende des Mietverhältnisses. Sie dient beiden Seiten zur Planungssicherheit und legt fest, bis wann Miete zu zahlen ist und wann die Wohnung zurückzugeben werden muss.

Wann beginnt die Frist konkret?

Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen, eigenhändig unterschriebenen Kündigung beim Vermieter. Maßgeblich ist das tatsächliche Eintreffen beim Empfänger, nicht das Datum des Versands.

Wie berechne ich die Frist am Beispiel?

Geht die Kündigung am Mittwoch, 31. März beim Vermieter ein, zählen April, Mai und Juni – das Mietverhältnis endet am 30. Juni. Erfolgt der Zugang erst am 6. April, endet das Mietverhältnis am 31. Juli.

Was besagt die dritte Werktagsregel genau?

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit der laufende Monat noch mitgezählt wird. Werktage sind in der Regel Montag bis Samstag; Samstage gelten meistens als Werktag.

Gilt die Samstags-Klausel immer oder gibt es Ausnahmen?

Samstage zählen in der Regel als Werktag. In Ausnahmefällen kann bei einem auf Samstag fallenden dritten Werktag eine Karenz gelten, sodass auch Montag noch gelten kann. Maßgeblich bleibt jedoch der konkrete Zugangstermin im Einzelfall.

Verschiebt sich der Kündigungstermin, wenn ich die Karenzfrist nur knapp verpasse?

Ja. Wenn der Zugang knapp nach dem dritten Werktag erfolgt, verschiebt sich das Vertragsende automatisch um einen Monat. Eine erneute Kündigung ist dann in der Regel nicht erforderlich.

Welche Form muss die Kündigung haben?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Digitale Übermittlungen wie E-Mail, Fax, WhatsApp oder SMS sind rechtlich nicht ausreichend.

Welche Pflichtangaben gehören in das Kündigungsschreiben?

Pflichtangaben sind: vollständiger Name und Anschrift der Mieter, Name und Anschrift des Vermieters, Datum, genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Etage, Wohnungsnummer), eindeutige Kündigungsformel (z. B. “fristgemäß”), die Kündigungsfrist bzw. das konkrete Enddatum sowie die eigenhändige Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter.

Haben Sie Formulierungsvorschläge für Betreff und Kerntext?

Ein typischer Betreff: “Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Adresse] zum [Datum]”. Kernsatz-Beispiel: “Hiermit kündige(n) ich/wir den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] fristgerecht zum [Datum].” Weitere Angaben wie Bitte um Eingangsbestätigung, neue Adresse für Nebenkostenabrechnung oder Bankverbindung für Kautionsrückzahlung sind sinnvoll.

Wer muss das Kündigungsschreiben unterschreiben?

Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen das Schreiben eigenhändig unterschreiben. Bei mehreren Vermietern sollte an alle adressiert werden.

Wie sollte die Zustellung erfolgen, um den Zugang sicher nachweisen zu können?

Am sichersten ist das Einschreiben mit Rückschein, weil es das Empfangsdatum dokumentiert. Alternativ persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder die Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen sind möglich.

Warum sind E-Mail, Fax oder WhatsApp riskant?

Digitale Formen sind rechtlich nicht ausreichend und liefern im Streitfall häufig keine beweiskräftige Bestätigung des Originals. Nach BGB ist die eigenhändige Unterschrift auf dem schriftlichen Original erforderlich.

Welche Nachweise sind als Alternative sinnvoll?

Einschreiben mit Rückschein ist am verlässlichsten. Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens ist ebenfalls praktikabel. Eine Übergabe in Anwesenheit eines Zeugen (z. B. Hausmeister) kann zusätzlich helfen.

Welche Bestandteile hat eine geprüfte 3-Monats-Kündigungs-Vorlage?

Eine Vorlage enthält Adressfelder (Mieter & Vermieter), Datum, Betreff, eindeutige Kündigungsformel mit Fristangabe, Wohnungsbezeichnung, Hinweis auf Widerruf der SEPA-Lastschrift, Bitte um Bestätigung, Felder für neue Adresse und Bankverbindung sowie Unterschriftenfelder für alle Mieter.

Wie passe ich eine Muster-Vorlage korrekt an?

Persönliche Daten einsetzen, das konkrete Kündigungsdatum anhand der dritten Werktagsregel berechnen und eintragen, Formularformulierungen bei Sonderkündigungen anpassen und sicherstellen, dass alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben.

Welche Vorteile bietet ein PDF-Generator für die Kündigung?

Online-PDF-Generatoren (z. B. ImmoScout24- oder WohnenPlus-Vorlagen) fügen Frist und Formalia automatisch ein, bieten rechtssichere Formulierungen nach aktuellem Stand (2025) und erzeugen druckbare PDFs, die ausgedruckt, unterschrieben und versendet werden können.

Welche Versand-Checkliste sollte ich nutzen?

Prüfen Sie Empfängeradresse, vollständige Unterschriften, Kopie für eigene Unterlagen, wählen Sie Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung und bewahren Sie Versandbelege auf.

Können im Mietvertrag kürzere oder längere Fristen stehen?

Zu Gunsten der Mieter sind kürzere Fristen möglich (z. B. 1 Monat). Längere Fristen zugunsten des Vermieters sind gegenüber Mieterinnen und Mietern unzulässig. Vertragliche Kündigungsausschlüsse (häufig bis zu vier Jahren) sind jedoch möglich und rechtlich wirksam.

Was gilt bei befristeten Mietverträgen oder Kündigungsausschluss?

Zeitmietverträge enden in der Regel mit dem vereinbarten Datum; vorzeitige ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen. Kündigungsausschlüsse verhindern in der vereinbarten Zeit die ordentliche Kündigung. In solchen Fällen sind Aufhebungsvertrag oder Nachmieterregelungen mögliche Wege.

Wann ist eine fristlose (außerordentliche) Kündigung möglich?

Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB ist bei schwerwiegenden Gründen möglich, etwa Gesundheitsgefährdungen durch starken Schimmel, Einsturzgefahr, giftige Stoffe, schwere Vertragsverletzungen des Vermieters (z. B. Abschalten von Strom) oder andauernde erhebliche Störungen.

Muss vor einer fristlosen Kündigung abgemahnt werden?

Häufig ist eine Abmahnung mit angemessener Frist zur Beseitigung des Mangels erforderlich. Nur in dringenden Ausnahmefällen ist eine sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.

Wie sichere ich Beweise bei Mängeln, um fristlos kündigen zu können?

Dokumentieren Sie Fotos, schriftliche Mängelanzeigen, Zeugen, ärztliche Atteste und ggf. Gutachten von Sachverständigen. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, um im Streitfall Beweise zu haben.

Welche Fristen gelten für Vermieter bei einer Kündigung?

Für Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen nach § 573c BGB: bis zu 5 Jahren Mietdauer = 3 Monate; ab 5 Jahren = 6 Monate; ab 8 Jahren = 9 Monate. Außerdem muss ein berechtigtes Interesse (z. B. Eigenbedarf) vorliegen.

Was sind zulässige Gründe für eine Vermieterkündigung?

Berechtigte Interessen sind z. B. Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen des Mieters (z. B. Mietrückstand) oder wirtschaftliche Verwertung wie Abriss oder umfassende Sanierung. Der Vermieter muss die Gründe konkret darlegen.

Kann ich der Vermieterkündigung widersprechen?

Ja. Mieter können der Kündigung widersprechen, beispielsweise wegen formeller Fehler, fehlendem berechtigtem Interesse oder wegen Härtegründen wie schwerer Krankheit, hohem Alter oder sozialer Notlage. Gerichte prüfen Härtefälle abwägend.

Welche Rechte und Pflichten habe ich beim Stellen von Nachmietern?

Sie können geeignete Nachmieter vorschlagen, was bei vertraglicher Nachmieterklausel zu einer vorzeitigen Entlassung führen kann. Ohne vertragliche Regelung besteht jedoch kein Anspruch auf Annahme. Vermieter prüfen Bonität und Zuverlässigkeit der vorgeschlagenen Personen.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Ein Übergabeprotokoll sollte Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), vorhandene Schäden, Zustand der Wohnung, Anzahl übergebener Schlüssel und Unterschriften beider Parteien enthalten. Fotos ergänzen die Dokumentation sinnvoll.

Wann erhalte ich die Kaution zurück und was muss ich beachten?

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten, kann aber bis zur Prüfung offener Nebenkosten zurückbehalten werden. Hinterlassen Sie eine neue Adresse und Bankverbindung, um die Auszahlung zu beschleunigen.

Was ist zu tun, wenn Mieter trotz rechtskräftiger Kündigung nicht ausziehen?

Vermieter müssen eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Erst nach rechtskräftigem Urteil kann eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden. Prozess- und Vollstreckungskosten trägt meist der säumige Mieter.

Welche Kosten und Risiken sind mit einer Zwangsräumung verbunden?

Zwangsräumungen sind teuer und zeitaufwendig. Neben Anwalts- und Gerichtskosten fallen Gebühren für Gerichtsvollzieher und gegebenenfalls Polizeieinsatz an. Vermieter sollten prüfen, ob Vermittlung oder Einigung wirtschaftlicher ist.

Welche praktischen Schritte sollte ich vor dem Versenden der Kündigung erledigen?

Prüfen Sie den Mietvertrag auf Kündigungsfristen, Sonderklauseln und Nachmieterklauseln. Berechnen Sie das konkrete Enddatum, fertigen Sie eine unterschriebene Kopie an, wählen Sie Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung und bewahren Sie Versandbelege auf.

Welche Unterlagen gehören nach der Kündigung bereitgelegt?

Halten Sie Mietvertrag, Personalausweis, Kontoangaben für Kautionsrückzahlung, neue Anschrift und Kopien des Kündigungsschreibens samt Versandnachweis bereit. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Übergabetermin und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll.

Gibt es eine praktische Checkliste für die rechtswirksame Kündigung?

Ja. Wichtig sind: Mietvertrag prüfen, Frist berechnen, Kündigung schriftlich formulieren und eigenhändig unterschreiben, Kopie anfertigen, Zustellweg wählen (Einschreiben mit Rückschein empfohlen), Versandbeleg aufbewahren, Übergabetermin vereinbaren und Übergabeprotokoll erstellen.

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