Viele Menschen in Deutschland wohnen zur Miete. Rechtzeitig zu wissen, wann Wohnung kündigen ist, hilft Stress, doppelte Mietkosten und unnötige Ärger zu vermeiden.
Für unbefristete Mietverhältnisse gilt in der Regel die gesetzliche 3 Monate Kündigungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer den Mietvertrag kündigen will, muss die Kündigungsfrist berechnen und das Datum so wählen, dass das Schreiben rechtzeitig beim Vermieter eingeht.
Wichtig ist die Form: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, WhatsApp oder Fax ersetzen die eigenhändige Unterschrift nicht; diese Wege bieten keinen sicheren Nachweis für die Fristwahrung.
Praktische Hilfe bieten geprüfte Kündigungsvorlage und Online-PDF-Generatoren wie ImmoScout24 oder WohnenPlus. Solche Tools vereinfachen das Mietvertrag kündigen und liefern ein rechtssicheres Dokument, das Sie direkt ausdrucken und unterschreiben können.
Die gesetzliche Frist für Mieter ist klar geregelt und schafft Planungssicherheit. Wer eine Wohnung kündigen möchte, muss die Regeln kennen, damit das Mietverhältnis rechtssicher endet.
Die Vorschrift steht in §573c BGB. Dort ist festgelegt, dass eine ordentliche Kündigung für Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen muss. Diese gesetzliche Frist schützt Mieter und erleichtert die Planung für Vermieter.
Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang Kündigung beim Vermieter und dem tatsächlichen Ende des Mietverhältnisses. Der Zeitraum gibt beiden Seiten Zeit für Umzug oder Neuvermietung.
Für Mieter heißt das: Kündigungsfrist Mieter bedeutet, dass drei Monate vergehen müssen, bevor das Mietverhältnis endet. So bleibt genug Zeit für die Wohnraumsuche und organisatorische Schritte.
Der Beginn der Frist richtet sich nach dem tatsächlichen Zugang Kündigung beim Vermieter. Entscheidend ist nicht das Absendedatum, sondern wann die Kündigung beim Empfänger eintrifft.
Als Werktage gelten Montag bis Samstag. Die sogenannte dritte Werktagsregel verlangt, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen muss, damit die gesetzliche Frist greift.
Sachverhalt | Regel | Praxis-Tipp |
---|---|---|
Rechtsnorm | §573c BGB | Text prüfen und Fristen beachten |
Fristdauer | drei Monate (gesetzliche Frist) | Frühzeitig planen, Kündigungsfrist Mieter einhalten |
Beginn der Frist | mit Zugang Kündigung beim Vermieter | Einschreiben mit Rückschein oder Empfangsbestätigung wählen |
Werktage | Montag bis Samstag | Kündigung bis dritten Werktag zustellen lassen |
Zweck | Planungssicherheit für Mieter und Vermieter | Frühzeitige Kommunikation und Dokumentation |
Wer eine Wohnung mit dreimonatiger Frist kündigt, sollte den Zugang des Schreibens genau planen. Die korrekte Fristberechnung bestimmt das Ende des Mietverhältnisses. Mit klaren Regeln vermeiden Mieter böse Überraschungen, wenn die Kündigung verschoben wird.
Geht die Kündigung am Mittwoch, 31. März beim Vermieter ein, läuft die Frist für April, Mai und Juni. Das Mietverhältnis endet somit am 30. Juni. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig ein genaues Datum beim Zugang ist, wenn man den Kündigungstermin berechnen möchte.
Wird das Schreiben erst am 6. April zugestellt, verschiebt sich das Ende auf den 31. Juli, weil dann Mai, Juni und Juli als volle Monate zählen. Solche Verschiebungen sind häufiger als man denkt.
Für die Fristberechnung spielt der dritter Werktag eine zentrale Rolle. Erreicht die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats, zählt der laufende Monat noch mit. Samstage gelten dabei in der Regel als Werktag.
Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, kann in manchen Fällen bis Montag Zeit bleiben. Ausschlaggebend bleibt aber immer der konkrete Zugangstermin im Einzelfall.
Verpasst die Mieterin die Karenzfrist nur um wenige Tage, so verschiebt sich der Kündigungstermin automatisch um einen Monat. Eine erneute Kündigung ist in diesem Fall nicht nötig. Praktisch bedeutet das: Pünktlichkeit schützt vor unerwarteter Verlängerung.
Ein einfacher Tipp: Kündigung frühzeitig abschicken und den Zugang dokumentieren. Einschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung helfen, wenn man den Kündigungstermin berechnen oder Streit vermeiden will.
Situation | Zugang | Geltende Monate | Ende Mietverhältnis |
---|---|---|---|
Fristgerecht im Monat | 31. März (Mittwoch) | April, Mai, Juni | 30. Juni |
Zu spät im nächsten Monat | 6. April (Dienstag) | Mai, Juni, Juli | 31. Juli |
Dritter Werktag fällt auf Samstag | 3. (Samstag) oder 5. (Montag) je nach Einzelfall | Abhängig vom Zugang | Kündigung verschiebt sich ggf. um einen Monat |
Kurzfristiges Verpassen | Einige Tage zu spät | Nächster Monat + zwei weitere Monate | Automatische Verschiebung, keine neue Kündigung nötig |
Ein klares, kurzes Schreiben reduziert Streit über Fristen und Zugang. Nutzen Sie eine strukturierte Vorlage, etwa ein praktisches Kündigungsschreiben Muster, um alle wichtigen Punkte abzudecken. Fügen Sie eine Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung hinzu.
Folgende Pflichtangaben Kündigung gehören in jedes Schreiben: vollständiger Name und Adresse der Mieterin oder des Mieters, Name und Anschrift des Vermieters, Datum des Schreibens sowie die genaue Bezeichnung der Wohnung inklusive Adresse und Wohnungsnummer.
Weiterhin nötig sind eine eindeutige Kündigungsformulierung (z. B. fristgemäß oder außerordentlich) und die Angabe der Kündigungsfrist oder des konkreten Enddatums. Zusätzliche Hinweise wie neue Adresse für Nebenkostenabrechnung oder Bankverbindung für Kautionsrückzahlung sind sinnvoll.
Ein prägnanter Betreff vermeidet Missverständnisse. Verwenden Sie einen Betreff Mietkündigung wie: “Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung Musterstraße 12, 3. OG, zum 30.06.2025”.
Als Kernsatz eignet sich: “Hiermit kündige(n) ich/wir den Mietvertrag für die Wohnung Musterstraße 12, 3. OG, fristgerecht zum 30.06.2025.” Solche Formulierungen sind kurz, eindeutig und rechtswirksam. Halten Sie das Schreiben sachlich und verzichten Sie auf unnötige Begründungen.
Für die Wirksamkeit ist die Unterschrift Mietvertrag aller im Vertrag genannten Mieterinnen und Mieter erforderlich. Fehlt eine Unterschrift, kann die Kündigung unwirksam sein.
Adressieren Sie das Schreiben an alle Vermieter, wenn mehrere im Vertrag stehen. Bei der Zustellung empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Der Zugang des Schreibens entscheidet über Fristbeginn.
Element | Beispiel / Inhalt | Praktischer Tipp |
---|---|---|
Absender | Vor- und Nachname, aktuelle Adresse | Leserlich schreiben, gleiche Schreibweise wie im Mietvertrag |
Empfänger | Vermieter:in mit vollständiger Anschrift | Alle Vermieter nennen, falls mehrere vorhanden |
Datum | Datum des Schreibens | Wichtig für Nachweis und Fristberechnung |
Wohnungsangabe | Adresse, Etage, Wohnungsnummer | Genau angeben, damit keine Verwechslung entsteht |
Kündigungsformulierung | “Hiermit kündige(n) ich/wir den Mietvertrag fristgerecht zum [Datum]” | Klare Formulierung vermeidet Auslegungsfragen |
Zusatzangaben | Übergabetermin, Widerruf SEPA, neue Adresse, Bankverbindung | Nur relevante Angaben aufnehmen, kurz halten |
Unterschrift | Eigenhändige Unterschrift aller Mieter | Unterschrift in blau oder schwarz; digitale Signatur nur nach Absprache |
Zustellnachweis | Einschreiben mit Rückschein oder Empfangsbestätigung | Beleg für Fristbeginn aufbewahren |
Bei einer Kündigung kommt es nicht nur auf den Inhalt an, sondern vor allem auf den sicheren Nachweis des Zugangs. Wer Fristen genau einhalten will, sollte Wege wählen, die vor Gericht Bestand haben. Kurze Erläuterung: Es gibt deutliche Unterschiede zwischen analoger Übergabe und digitalen Nachrichten.
Ein Einschreiben Rückschein liefert den stärksten Beleg. Der Rückschein dokumentiert das Empfangsdatum und damit den Fristbeginn. Viele Anwälte raten deshalb bei unsicheren Fällen zum Einschreiben mit Rückschein.
Die Übergabe gegen Empfangsbestätigung ist praktisch, wenn Vermieter oder Hausverwalter persönlich unterschreiben. Die Empfangsbestätigung auf einer Kopie des Schreibens gilt als Nachweis Kündigung, bleibt aber von der Beweiskraft hinter dem Einschreiben zurück.
Digitale Nachrichten erscheinen bequem, sind aber juristisch problematisch. Kündigung per E-Mail ungültig hat in vielen Fällen Bestand, weil der Zugang des Originals oder die Urheberschaft nicht eindeutig belegt wird.
Fax oder Messenger dienen oft als Hinweis, ersetzen aber nicht zuverlässig den Nachweis. Im Streitfall fehlt häufig die beweiskräftige Empfangsbestätigung, die das BGB fordert.
Bewahre eine datierte Kopie des Kündigungsschreibens auf. Lege Versandbelege der Deutschen Post oder eines Kurierdienstes zusammen mit dem Rückschein ab.
Ist die persönliche Übergabe nötig, lasse eine Empfangsbestätigung mit Datum und Unterschrift erstellen. Wenn ein Zeuge, etwa der Hausmeister, anwesend ist, notiere Name und Kontaktdaten. Diese Maßnahmen stärken den Nachweis Kündigung.
Weigert sich der Vermieter, Empfang zu bestätigen, bleibt das Einschreiben Rückschein die verlässlichste Option. Bei Nutzung eines Online-Generators drucke das PDF aus und hefte Versandnachweise separat ab.
Für viele Mieter ist eine fertige Vorlage eine große Erleichterung. Eine gut strukturierte Kündigungsvorlage Mietvertrag spart Zeit und reduziert Fehler beim Formulieren des Schreibens.
Die Musterdatei enthält klare Adressfelder für Mieter und Vermieter, ein Datumsfeld und ein Betrefffeld. Die Kündigungsformel nennt die Frist und das konkrete Kündigungsdatum.
Weiterhin sind Angaben zur Wohnung, ein Hinweis zum Widerruf des SEPA‑Einzugs, die Bitte um Bestätigung und ein Feld für die neue Adresse und Bankverbindung enthalten.
Unterschriftenfelder für alle im Mietvertrag genannten Mieter sind integriert. Diese Struktur macht den Musterbrief Wohnung kündigen rechtssicher und vollständig.
Setze persönliche Daten sorgfältig ein und berechne das konkrete Kündigungsdatum. Achte darauf, dass alle Vertragspartner unterschreiben.
Bei Sonderkündigungen oder befristeten Verträgen musst du Formulierungen anpassen und prüfen, ob eine Kündigung zulässig ist. Bei Untermietverhältnissen oder separaten Stellplätzen erstelle getrennte Schreiben.
Ein moderner PDF-Generator Kündigung füllt Fristen automatisch ein, sorgt für Rechtskonformität nach aktuellem Stand (2025) und erzeugt ein druckbares PDF.
Nach der Erstellung drucke das Dokument, unterschreibe es persönlich und verschicke es per Einschreiben.
Schritt | Was prüfen | Empfohlene Aktion |
---|---|---|
1. Vorlage wählen | Enthält Adressfelder, Kündigungsformel, Unterschriften | Musterbrief Wohnung kündigen auswählen und öffnen |
2. Personalisierung | Vollständige Namen, Adresse der Wohnung, Zustandekommen des Vertrags | Persönliche Daten einsetzen und Vorlage 3 Monate Frist prüfen |
3. Fristberechnung | Kündigungsdatum, Zugang des Schreibens | Datum im Dokument eintragen, Enddatum bestätigen |
4. PDF‑Erstellung | Automatische Fristeinfügung, Formatierung | PDF-Generator Kündigung nutzen und Datei speichern |
5. Unterschriften | Alle im Mietvertrag genannten Mieter unterschreiben | Originale unterschreiben und Kopien anfertigen |
6. Versand | Empfängeradresse, Nachweis des Zugangs | Einschreiben mit Rückschein wählen oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung |
7. Nachweis aufbewahren | Versandbeleg, Kopie des Schreibens, Empfangsbestätigung | Dokumente sicher ablegen und digital speichern |
Bei Mietverhältnissen treten immer wieder Ausnahmen auf, die von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Manche Vereinbarungen sind zulässig, andere nicht. Wer den Vertrag liest, erkennt schnell, ob eine verkürzte Kündigungsfrist vereinbart ist oder ein Kündigungsausschluss greift.
Der Gesetzgeber erlaubt zugunsten von Mieterinnen und Mietern kürzere Fristen. Eine Klausel, die eine längere Kündigungsfrist zu Lasten der Mieter vorsieht, ist unwirksam. Typisch sind Regelungen mit einem Monat oder 14 Tagen, die für den Mieter günstiger sind.
Vermieter dürfen nicht einseitig längere Fristen durch AGB durchsetzen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Nachfrage beim Deutschen Mieterbund oder eine kurze Rechtsberatung.
Ein befristeter Mietvertrag endet zum vereinbarten Datum und bietet keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit davor. Nur bei außerordentlichen Gründen bleibt eine fristlose Kündigung möglich.
Manche Verträge enthalten einen Kündigungsausschluss für mehrere Jahre. Solche Ausschlüsse sind grundsätzlich zulässig und verhindern die ordentliche Kündigung innerhalb der Laufzeit.
Der Aufhebungsvertrag ist die flexibelste Lösung bei einem vorzeitigen Auszug. Vermieter und Mieter einigen sich schriftlich auf ein früheres Ende des Mietverhältnisses.
Oft kombiniert man den Aufhebungsvertrag mit Nachmieterregelungen. Bietet der Mieter geeignete Nachmieter an, kann dies die Akzeptanz erhöhen. Der Vermieter ist nicht automatisch verpflichtet, Nachmieter anzunehmen.
Sachverhalt | Praxis | Tipp |
---|---|---|
verkürzte Kündigungsfrist zugunsten des Mieters | Einmonatige Frist statt drei Monate | Vertrag prüfen; Frist beachten |
Kündigungsausschluss | Keine ordentliche Kündigung für z. B. vier Jahre | Enddatum notieren; vorzeitige Lösung verhandeln |
befristeter Mietvertrag | Stellt ein festes Enddatum dar | Nur außerordentliche Kündigung möglich |
Aufhebungsvertrag | Einvernehmliche vorzeitige Beendigung Mietvertrag | Schriftlich festhalten; Unterschriften beider Seiten |
Nachmieterregelung | Vorzeitige Aufhebung bei erfolgreicher Nachmietersuche | Geeignete Kandidaten anbieten; Dokumentation |
Eine fristlose Kündigung greift nur in Ausnahmefällen. Das Gesetz in §543 BGB nennt die Voraussetzungen für eine außerordentliche Beendigung des Mietverhältnisses. Mieterinnen und Mieter dürfen dieses Mittel nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Gefahren für Gesundheit und Sicherheit einsetzen.
Gesundheitsgefährdende Mängel wie massiver Schimmelbefall rechtfertigen oft eine fristlose Kündigung. Auch das Abschalten von Strom, das Einbringen giftiger Stoffe oder Einsturzgefahr zählen zu den fristlose Kündigung Gründe.
In vielen Fällen muss vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgen und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Nur bei akuter Gefährdung darf unmittelbar gekündigt werden. Zur rechtlichen Grundlage zählt stets §543 BGB.
Schrittweise vorgehen schützt vor späteren Problemen: Mangel schriftlich melden, Frist zur Mängelbeseitigung setzen und gegebenenfalls Mietminderung prüfen. Eine sorgfältige Beweissicherung Mietmangel ist entscheidend.
Fotodokumentation, Zeugen, Gutachten von Sachverständigen und ärztliche Atteste gehören zur Beweissicherung Mietmangel. Ebenso wichtig sind schriftliche Mängelanzeigen und Aufbewahrung aller Unterlagen.
Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder den Deutschen Mieterbund. In akuten Gesundheitsfällen ist schnelles Handeln geboten, kombiniert mit umfassender Dokumentation.
Vermieter müssen bei einer Kündigung genaue Regeln beachten. Die rechtlichen Vorgaben bestimmen, wie lang die Kündigungsfrist Vermieter einzuhalten haben und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Ein klarer Überblick hilft, Konflikte zu vermeiden und die Rechte beider Seiten zu wahren.
Das Gesetz kennt gestaffelte Fristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Nach §573c BGB gilt: bis zu fünf Jahren Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Bei einem Mietverhältnis von mehr als fünf Jahren verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Ab acht Jahren Mietdauer erhöht sich die Frist auf neun Monate. Diese gestaffelte Fristen geben Mietern mehr Schutz bei langjährigen Verträgen.
Für eine wirksame Kündigung muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse nach §573 BGB darlegen. Typische Gründe sind die Eigenbedarfskündigung, erhebliche Vertragsverletzungen durch den Mieter oder die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie.
Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter konkret angeben, wer die Wohnung benötigt. Beispiele sind die Nutzung durch den Vermieter selbst oder nahe Angehörige. Vorgetäuschter Eigenbedarf kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn das berechtigte Interesse fehlt oder formale Fehler vorliegen. Zusätzlich greift die Härtefallregelung, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar wäre.
Bei der Härtefallprüfung wägen Gerichte das Vermieterinteresse gegen soziale Gründe ab. Beispiele für anerkannte Härtegründe sind schwere Krankheit, hohes Alter oder eine akute Notlage. In solchen Fällen kann die Kündigung unwirksam werden oder der Auszug hinausgeschoben werden.
Aufgrund der rechtlichen Komplexität empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren von einer fachkundigen Prüfung, damit die Kündigungsfrist Vermieter und die Vorgaben des §573 BGB korrekt angewendet werden.
Vor dem Auszug lohnt sich gute Planung. Rechtzeitig klären Sie, ob Sie dem Vermieter einen Nachmieter anbieten wollen und welche Unterlagen nötig sind. Ein sauber dokumentiertes Übergabeprotokoll schützt beide Seiten. Notieren Sie Zählerstände und vereinbaren Sie einen festen Termin für die Schlüsselübergabe.
Nachmieter anbieten
Sie können dem Vermieter geeignete Kandidaten vorschlagen. Ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsbeendigung besteht nur, wenn das Mietrecht oder Ihr Vertrag das explizit erlaubt. Vermieter prüfen Bonität und Zuverlässigkeit. Häufig werden mehrere Vorschläge verlangt, wenn eine Nachmieterregel im Vertrag steht.
Übergabeprotokoll
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter. Halten Sie vorhandene Schäden, Sauberkeit und die Anzahl der Schlüssel fest. Fotografische Dokumentation ergänzt das Protokoll und reduziert Streit. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben.
Zählerstände
Lesen Sie alle Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ab und tragen Sie sie ins Protokoll ein. Eine klare Dokumentation verhindert spätere Nachberechnungen und klärt die Zuständigkeit für laufende Verbrauchskosten.
Kautionsrückzahlung und Bankverbindung
Teilen Sie dem Vermieter frühzeitig Ihre Bankverbindung mit, damit die Kautionsrückzahlung erfolgen kann. Beachten Sie, dass Vermieter für die Abrechnung der Kaution bis zu einigen Monaten Zeit brauchen. Ein Zurückbehalt kann bei offenen Forderungen wie ausstehender Nebenkostenabrechnung passieren.
Nebenkostenabrechnung
Hinterlassen Sie eine neue Adresse für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Vermieter haben gesetzliche Fristen, meist zwölf Monate, um die Abrechnung zu erstellen. Dokumentierte Zählerstände und Belege erleichtern die Prüfung späterer Forderungen.
Wenn der Mieter zieht nicht aus, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Zuerst sollte geprüft werden, ob alle formalen Schritte korrekt erfolgt sind. Schriftliche Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und eine mögliche fristlose Kündigung sind häufig notwendige Vorstufen vor gerichtlichen Maßnahmen.
Reicht eine außergerichtliche Einigung nichts, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und entscheidet, ob ein Räumungsurteil ergeht. Das Verfahren kann mehrere Monate dauern, vor allem wenn der Mieter Widerspruch einlegt oder Härtegründe geltend macht.
Erst nach einem rechtskräftigen Urteil ist die Zwangsräumung möglich. Die Umsetzung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Bei Widerstand kann die Polizei hinzugezogen werden. Zwangsräumung Kosten fallen für Anwalt, Gerichtsvollzieher und gegebenenfalls Polizeieinsatz an. In der Regel trägt der säumige Mieter diese Kosten, doch es dauert, bis der Vermieter sie erstattet bekommt.
Parallel zur Räumungsklage kann der Vermieter Schadensersatz Vermieter fordern. Anspruch besteht für Mietausfälle, Anwaltskosten und Kosten für Reinigung oder Renovierung. Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend. Zahlungsaufforderungen, Fotos und Übergabeprotokolle stärken die Beweisführung.
Vor einer Klage sollten Vermieter die Kosten- und Risikoabschätzung vornehmen. Manchmal lohnt ein Vermittlungsversuch oder eine Einigung mit dem Mieter. Rechtliche Beratung reduziert Formfehler und erhöht die Erfolgschancen im Verfahren.
Bevor Sie kündigen, lohnt sich eine kurze Vorbereitung. Prüfen Sie den Mietvertrag auf Fristen, Nachmieterklauseln und Ausschlüsse. Notieren Sie das gewünschte Enddatum anhand der dritten Werktagsregelung (§ 573c BGB).
Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch und markieren Sie relevante Passagen. Bei Unsicherheiten den Mietvertrag prüfen lassen von einem Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Sammeln Sie Dokumente: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoangaben für die Kaution, neue Adresse. Berechnen Sie die Kündigungsfrist präzise und achten Sie auf die dritte Werktagsregel.
Erstellen Sie die Kündigung schriftlich und lassen Sie alle Mietparteien unterschreiben. Fertigen Sie Kopien an und bewahren Sie diese auf.
Wählen Sie eine sichere Zustellmethode. Beim Versand Kündigung empfiehlt sich Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Bewahren Sie den Versandbeleg und den Rückschein gut auf.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Übergabetermin. Nutzen Sie eine Übergabe Checkliste für Zählerstände, Schäden und Anzahl der übergebenen Schlüssel.
Hinterlassen Sie die Adresse für die Nebenkostenabrechnung und die Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution. Beachten Sie, dass Vermieter für die Kaution zurück oft 3–6 Monate benötigen, in Ausnahmefällen bis zur Prüfung von Nachforderungen länger.
Wünschen Sie eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag, schlagen Sie einen Nachmieter vor oder verhandeln Sie einen Aufhebungsvertrag. Bei Streitfällen holen Sie rechtliche Beratung oder kontaktieren Sie den Mieterverein.
Schritt | Konkrete Aktion | Empfehlung |
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Prüfung | Mietvertrag prüfen auf Fristen, Klauseln und Ausschlüsse | Dokumente bereitlegen und Frist mit dritter Werktagsregel berechnen |
Unterlagen | Personalausweis, Konto für Kaution zurück, neue Anschrift | Kopien anfertigen und sicher aufbewahren |
Kündigung erstellen | Schriftliche Kündigung formulieren und von allen Mietern unterschreiben | Vorlage nutzen und individuell anpassen |
Zustellung | Versand Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfang | Versandbeleg behalten; E-Mail alleine ist riskant |
Übergabe | Übergabetermin festlegen; Übergabe Checkliste verwenden | Protokoll mit Zählerständen, Schäden und Schlüsselanzahl erstellen |
Abrechnung | Nebenkostenabrechnung-Adresse hinterlassen; Bankverbindung mitteilen | Nebenkosten bis zu 12 Monate; Kaution zurück oft innerhalb 3–6 Monate |
Vorzeitige Beendigung | Nachmieter vorschlagen oder Aufhebungsvertrag verhandeln | Schriftlich fixieren; bei Streit juristischen Rat suchen |
Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags folgt in Deutschland in der Regel der gesetzlichen Drei-Monats-Frist. Wer rechtssicher kündigen möchte, sollte dies immer schriftlich tun und das Schreiben eigenhändig unterschreiben. Frühzeitiges Fristberechnen und ein Blick in den Mietvertrag helfen, Sonderregelungen zu erkennen.
Für die praktische Absicherung empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, klären Sie Kautionsfragen und bewahren Sie alle Nachweise auf, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Eine geprüfte 3-Monats-Kündigungs-Vorlage oder ein PDF-Generator reduziert formale Fehler.
Sonderfälle wie befristete Verträge, Kündigungsausschluss, fristlose Kündigung oder Vermieterkündigungen folgen eigenen Regeln und können komplex sein. Im Zweifel ist aktueller Rechtsrat ratsam, denn die Hinweise hier basieren auf dem Stand bis 2025. Diese Zusammenfassung Kündigung Mietvertrag und das 3 Monate Frist Fazit fassen die wichtigsten Praxisregeln zusammen.