
Eine fristgerechte Kündigung der Wohnung kann sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von Vermieterinnen und Vermietern ausgehen. Dabei unterscheidet man zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Wer den Mietvertrag kündigen möchte, sollte die Formvorschriften, Fristen und Zustellungswege kennen, um Fehler zu vermeiden.
Für Mieter ist das Kündigen eines unbefristeten Mietvertrags in Deutschland meist klar geregelt: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Vermieterinnen und Vermieter haben höhere Hürden; ihr berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden, und längere, gestaffelte Fristen können greifen.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie man eine Kündigung korrekt formuliert und verschickt. Er behandelt außerdem Sonderfälle wie Eigenbedarf, Untermiete und fristlose Kündigung und zeigt, welche Besonderheiten bei der Kündigung Wohnung 2025 neu oder relevant sind.
Praktische Hinweise zu Mustervorlagen (PDF/Word), Unterschriftenpflicht und Zustellungsarten wie Einwurf‑Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sind ebenso Teil der Anleitung. Für Streitfälle werden Optionen wie die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher aufgezeigt und kurz zu erwartende Kosten benannt.
Wenn Sie wissen möchten, wie schreibt man eine fristgerechte Kündigung für eine Wohnung? — Bleiben Sie dran: Die folgenden Abschnitte führen Sie durch Textbausteine, Pflichtangaben und rechtssichere Versandwege.
Wer eine Wohnung kündigen will, stellt sich oft die Frage: wie schreibt man eine fristgerechte Kündigung für eine Wohnung? Die Antwort ist simpel. Ein formloses, schriftliches Kündigungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift reicht von Seiten der Mieterinnen und Mieter aus. Gründe müssen nicht genannt werden.
Beginnen Sie das Schreiben mit Datum und der klaren Adressierung an die Vermieterin, den Vermieter oder die Hausverwaltung. Formulieren Sie deutlich, dass Sie den Mietvertrag kündigen und nennen Sie den gewünschten Kündigungszeitpunkt. Beispiele wie „zum nächstmöglichen Termin“ oder ein konkretes Datum sind üblich.
Zu den Pflichtangaben zählen insbesondere die Anschrift der Vermieterin oder des Vermieters und Ihre eigenen Kontaktdaten. Bei mehreren Vertragspartnern ist die Unterschrift aller im Mietvertrag stehenden Personen erforderlich.
Weitere Pflichtangaben betreffen die genaue Bezeichnung der Mietwohnung: Straße, Hausnummer, Etage und Wohnungsnummer. Geben Sie im Text an, zu welchem Datum die Kündigung erfolgen soll. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Zugangs und des Kündigungsdatums.
Vermerken Sie im Schreiben auch einen Hinweis auf die Wohnungsübergabe und bieten Sie Termine an. Ein Verweis auf ein Rückgabeprotokoll schafft Klarheit bei der Endabnahme.
Praktisch ist es, vorab eine Musterkündigung Wohnung herunterzuladen, am Computer auszufüllen, auszudrucken und eigenhändig zu unterschreiben. Für die Zustellung empfiehlt sich der Versand per Einschreiben, damit der Zugang belegt ist.
Wer die Kündigung vorbereitet, sollte die Kündigungsschreiben Pflichtangaben systematisch abhaken. Das reduziert Fehler und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei der Kündigung und Übergabe.
Die gesetzlichen Regeln zur Kündigung einer Mietwohnung sind 2025 klar geregelt. Wer eine Kündigung erwägt, sollte die grundlegenden Fristen und Formen kennen. Das schützt vor Fehlern bei Zugang und Wirksamkeit.
Für Mieter:innen gilt grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist gemäß § 573c BGB. Vermieter:innen begegnen gestaffelten Fristen nach § 573c BGB, die sich nach der Mietdauer richten: unter fünf Jahren drei Monate, fünf bis acht Jahre sechs Monate, mehr als acht Jahre neun Monate.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Eine elektronische Nachricht reicht nicht aus, weil § 568 BGB die Schriftform vorschreibt. Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag dürfen nur zulasten des Vermieters erfolgen; zugunsten der Mieter:innen sind kürzere Fristen möglich.
Die Fristberechnung beginnt nur, wenn die Kündigung rechtzeitig zugeht. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs beim Empfänger. Eine Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, sonst beginnt die gesetzliche Frist erst zum nächsten Monat.
Bei Werktage Kündigung zählt der Samstag als Werktag. Das beeinflusst den Zugang und damit den Beginn der Kündigungsfrist. Historische Mietverträge, die vor Herbst 2001 geschlossen wurden, können abweichende Fristen bis zu zwölf Monaten enthalten.
Soziales Mietrecht schützt Mieter:innen besonders. Vermieter:innen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung. Eine Kündigung allein zur Neuvermietung genügt nicht.
Vor dem Versand steht die Vorbereitung. Laden Sie eine Musterkündigung Wohnung als PDF oder Word herunter und prüfen Sie alle Pflichtangaben. Füllen Sie das Formular am PC aus, drucken Sie es aus und lassen Sie alle Mieter:innen unterschreiben. So vermeiden Sie formale Fehler beim Kündigung verfassen.

Prüfen Sie vollständige Adressen von Mieter:in und Vermieter:in. Tragen Sie Mietvertragsdaten, gewünschten Kündigungstermin und die Bitte um schriftliche Bestätigung ein. Notieren Sie einen Vorschlag für den Übergabetermin. Unterschriften aller Parteien sind zwingend.
Wenn Sie die Musterkündigung Wohnung nutzen, achten Sie auf korrekte Datumsangaben. Ergänzen Sie individuelle Punkte wie Nachmieterwünsche oder besondere Vereinbarungen. Bewahren Sie die Originalunterschriften auf.
Wählen Sie eine Zustellart, die Nachweisbarkeit sichert. Einwurf-Einschreiben erlaubt den schnellen Posteinwurf in den Briefkasten. Die Botin oder der Briefträger bestätigt den Einwurf, was als Beleg dient.
Einschreiben Rückschein liefert einen unterschriebenen Rückschein an den Versender. Das schafft ein starkes Beweismittel für den Zugang beim Empfänger. Bei persönlicher Übergabe ist ein Übergabe-Einschreiben möglich; die Empfangsbestätigung dokumentiert den Erhalt.
Bei Streitfällen kann die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Beachten Sie Gebühren wie die persönliche Zustellung, die im Kostenverzeichnis aufgeführt sind. Prüfen Sie diese Option frühzeitig.
Dokumentieren Sie den Versand und Empfang lückenlos. Bewahren Sie Empfangsbestätigungen, Rückschein und Versandbelege auf. Fertigen Sie bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll an und machen Sie Fotos zur Beweissicherung.
Kündigungen im Mietrecht folgen klaren Regeln. Wer eine Wohnung kündigt, trifft unterschiedliche Pflichten je nach Rolle. Der folgende Abschnitt erklärt knapp, welche Rechte Mieter:innen haben und welche Hürden Vermieter:innen überwinden müssen.
Mieter:innen können formlos schriftlich kündigen. Ein kurzes, unterschriebenes Schreiben genügt. Angaben zur Begründung sind nicht erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate, sofern im Mietvertrag nichts Längeres vereinbart ist. Wichtig sind Zugang und Datum der Kündigung.
Die Wohndauer beeinflusst die Frist des Mieters nicht. Bei Streit lohnt sich das Einreichen eines eingeschriebenen Briefs oder die Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
Vermieter:innen benötigen ein berechtigtes Interesse, bevor sie kündigen. Gründe können Pflichtverletzung, Eigenbedarf oder Verwertung sein. Ohne solche Gründe ist eine Kündigung oft unwirksam.
Kündigungsfristen gestaffelt richten sich nach der Mietdauer. Üblich sind drei, sechs oder neun Monate. Bei älteren Verträgen kann auch eine zwölfmonatige Frist gelten.
Vermieter:innen müssen den Kündigungsgrund im Schreiben nennen und auf das Widerspruchsrecht der Mieter:innen hinweisen. Sorgfältige Dokumentation der Fristen und Gründe ist unerlässlich.
Bei akuten Problemen im Mietverhältnis greifen spezielle Rechte, die von der fristgerechten Kündigung abweichen. Dieses Kapitel erklärt, wann Mieterinnen und Mieter ein Sonderkündigungsrecht Mieter haben und wann Vermieter zu einer außerordentlichen Maßnahme greifen dürfen.
Ein Sonderkündigungsrecht Mieter kann bei Änderungen wie Modernisierung Kündigung entstehen. Die Regeln erlauben oft eine verkürzte Kündigungsfrist und damit ein schnelleres Auszugsrecht. Relevant sind hier die Paragraphen, die Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen regeln.
Bei Gesundheitsgefahren oder unbewohnbaren Zuständen ist eine fristlose Kündigung möglich. Betroffene sollten Mängel sorgfältig dokumentieren und Beweise sammeln. Ärztliche Atteste, Fotos und Schriftverkehr sind wichtige Nachweise.
Mieterinnen und Mieter haben bei Modernisierung Kündigung oft das Recht, früher aus dem Vertrag zu treten. Die Kündigung kann zum übernächsten Monat erfolgen. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 555e und 561 BGB. Diese Regelung schützt vor unzumutbaren Lasten durch Umbauten.
Bei gravierenden Mängeln ist eine fristlose Kündigung möglich. Wer unter Schimmel, Wasserschäden oder Gesundheitsgefahren leidet, kann das Mietverhältnis außerordentlich beenden. Eine lückenlose Dokumentation erhöht die Erfolgsaussicht.
Vermieter dürfen nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen außerordentlich kündigen. Typische Fälle sind wiederholte Ruhestörung, unerlaubte Untervermietung oder erhebliche Zahlungsverzüge.
Einer fristlosen Kündigung nach § 543 BGB bedarf es bei besonderen Fällen, etwa wenn zwei aufeinanderfolgende Mietzahlungen ausbleiben. Vor einer außerordentlichen Kündigung steht meist eine Abmahnung, damit der Mieter sein Verhalten ändern kann.
| Grund | Wer kann kündigen? | Frist / Wirkung | Erforderliche Nachweise |
|---|---|---|---|
| Modernisierung mit Belastung | Mieter | Sonderkündigungsrecht, Kündigung zum übernächsten Monat | Schriftliche Ankündigung des Vermieters, Termine |
| Unbewohnbarer Zustand / Gesundheitsgefahr | Mieter | Fristlose Kündigung möglich | Fotos, Arztbericht, Mängelanzeigen |
| Wiederholte Mietrückstände | Vermieter | Fristlose Kündigung nach § 543 BGB | Zahlungsnachweise, Mahnungen |
| Schwerwiegende Pflichtverletzung (z. B. Untervermietung) | Vermieter | Außerordentliche Kündigung nach Abmahnung | Abmahnung, Dokumentation des Fehlverhaltens |
Bei Spezialfällen gelten oft abweichende Regeln. Lesen Sie jeden Vertragstext sorgfältig. Die folgenden Hinweise helfen, typische Fallstricke bei Untermietverträgen, WG‑Verhältnissen, Zeitmietverträgen und Erbfällen zu erkennen.

Untermietverträge und möblierte Zimmer
Untermietverhältnisse folgen meist den regulären Fristen des Hauptmietvertrags. Der Hauptmieter hat gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer eine eigene Rechtsposition. Prüfen Sie, ob Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.
Möbliertes Zimmer im Haushalt des Hauptmieters erlaubt häufig eine Kündigung zum 15. eines Monats mit Wirksamkeit zum Ende des Monats nach § 573c Abs. 3 BGB. Dokumentieren Sie Kündigung und Übergabetermin schriftlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei Unsicherheiten lohnt sich eine Beratung durch die Mietervereinigung oder eine Fachanwältin für Mietrecht.
WG: Rechte der Hauptmieter und Untermieter
In einer Wohngemeinschaft entscheidet der konkrete Vertragsstatus. Hauptmieter tragen die Primärverantwortung gegenüber der Vermieterin. Untermieter haben eigene, meist befristete Vereinbarungen, die separat zu betrachten sind.
Eine transparente Kommunikation reduziert Konflikte. Vor dem Auszug prüfen Sie die jeweiligen Kündigungsfristen und ob Mitbewohner:innen Nachmieter finden können. Bei abweichenden Kündigungsmodalitäten ist die Kündigung WG stets individuell zu handhaben.
Zeitmietverträge: Laufzeit und Kündigung
Zeitmietverträge enden regulär mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Viele Verträge schließen eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit aus. Lesen Sie die Klauseln genau, bevor Sie den Entschluss fassen, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Wenn Sie Zeitmietvertrag kündigen möchten, prüfen Sie Ausnahmen wie Sonderkündigungsrechte bei beruflicher Versetzung oder Gesundheitsgründen. Schriftliche Vereinbarungen über eine vorzeitige Aufhebung sind ratsam.
Erbfall und Mietvertrag
Beim Tod der Mieterin oder des Mieters treten Erben in das Mietverhältnis ein oder üben bestimmte Rechte aus. Erben haben gelegentlich ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist. Diese Regelung hängt vom Einzelfall ab.
Vor einer Entscheidung über Erben Kündigung Mietvertrag sollte die Erbengemeinschaft rechtlich beraten werden. Klare Absprachen vermeiden langwierige Rechtsstreitigkeiten und schützen die Interessen aller Beteiligten.
Empfehlung: Verträge genau lesen und Fristen notieren. Bei Unklarheiten holen Sie fachliche Hilfe ein, etwa von Mieterbund, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.
Vermieterinnen und Vermieter dürfen unter bestimmten Bedingungen kündigen. Zwei zentrale Gründe sind die Eigenbedarf Kündigung und die Verwertungskündigung. Beide verlangen eine nachvollziehbare Begründungspflicht Vermieter.
Eigenbedarf tritt ein, wenn die Wohnung für den Vermieter, nahe Angehörige oder benötigtes Pflegepersonal gebraucht wird. Die Kündigung muss konkret benennen, wer die Wohnung wofür und ab wann nutzen will.
Vage Formulierungen genügen nicht. Gerichtliche Prüfungen legen Wert auf Nachvollziehbarkeit. Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen können Sperrfristen greifen, oft drei Jahre. In Städten wie München gelten teils längere Fristen.
Mieterinnen können Widerspruch einlegen, etwa aus Härtegründen. Bei Zweifeln gibt es die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich prüfen zu lassen.
Die Verwertungskündigung setzt erhebliche wirtschaftliche Nachteile bei Fortführung des Mietverhältnisses voraus. Typische Beispiele sind geplanter Abriss, umfangreiche Sanierungen oder Verkauf, die durch Weitervermietung verhindert würden.
Die geplante Nutzung muss konkret dargelegt werden. Reine Absichten ohne substanziellen Nachweis reichen nicht. Auch hier gilt die Begründungspflicht Vermieter: Details zu Zeitplan, Kosten und geplanten Maßnahmen sind entscheidend.
Mieterinnen steht der Rechtsweg offen, um die Plausibilität der Verwertungskündigung überprüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten hängen von der Beweislage und der Darstellung in der Kündigung ab.
| Aspekt | Eigenbedarf Kündigung | Verwertungskündigung |
|---|---|---|
| Grund | Selbstnutzung, Angehörige, Pflegepersonal | Wirtschaftliche Verwertung: Sanierung, Neubau, Verkauf |
| Erforderliche Angaben | Wer, Zweck, Zeitpunkt; konkrete Person | Konkrete Pläne, Zeitrahmen, wirtschaftliche Begründung |
| Sperrfristen | Ja, z. B. nach Umwandlung; regional unterschiedlich | Abhängig von Projekt und Nachweis |
| Begründungspflicht Vermieter | Hoch: Konkretitätspflicht | Hoch: Nachweis wirtschaftlicher Nachteile nötig |
| Rechtsmittel Mieter | Widerspruch, Härtefallprüfung, Klage möglich | Widerspruch, gerichtliche Überprüfung der Plausibilität |
Bei einer Vermieterkündigung sind Rechte und Fristen zentral. Wer einen Widerspruch Kündigung einlegt, muss meist schriftlich vorgehen und formale Vorgaben beachten. Ein gut begründeter Widerspruch erhöht die Chancen, dass das Mietverhältnis fortbesteht oder ein Aufschub gewährt wird.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und rechtzeitig eingehen. Nach § 574 BGB ist die Frist grundsätzlich zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Fehlt ein ordnungsgemäßer Hinweis durch den Vermieter, entfällt die Frist. Schreiben Sie alle relevanten Tatsachen knapp auf und legen Sie Belege bei. Ärztliche Atteste, Studienbescheinigungen oder Arbeitgeberbestätigungen stärken den Anspruch.
Die Härtefallregelung schützt Mieter in besonderen Lebenslagen. Typische Härtefälle sind Schwangerschaft, schwere Krankheit, anstehende Abschlussprüfungen oder drohende Obdachlosigkeit.
Gerichte prüfen dann das Gewicht beider Interessen und entscheiden, ob Kündigungsschutz Mieter greift. Richter können das Mietverhältnis befristet verlängern oder dauerhaft erhalten lassen, je nach Einzelfall.
Ein sorgfältig vorbereiteter Widerspruch unter Berufung auf § 574 BGB und die Härtefallregelung verbessert die Position von Mieterinnen und Mietern erheblich. Wer die Fristen wahrt und Belege beifügt, sichert seine Rechte und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass gerichtliche Verfahren zu Gunsten des Kündigungsschutz Mieter ausgehen.
Eine saubere Übergabe schützt vor späteren Problemen. Vereinbaren Sie den Termin schriftlich, reinigen Sie die Wohnung gründlich und schließen Sie kleinere, vertraglich vereinbarte Reparaturen ab. So lassen sich unnötige Diskussionen über Schäden und Kosten vermeiden.
Eine ordentliche Fotodokumentation Wohnung hilft, den Zustand bei Übergabe eindeutig zu belegen. Fotografieren Sie jede Raumecke, Zählerstände und vorhandene Mängel. Sichern Sie die Dateien mit Datum, zum Beispiel per E‑Mail an sich selbst.
H3: Vorbereitung der Übergabe
Vereinbaren Sie den Übergabetermin per E‑Mail oder Einschreiben. Erscheinen Sie pünktlich mit allen Schlüsseln und relevanten Unterlagen. Listen Sie Zählerstände vorab auf, damit diese im Protokoll korrekt erfasst werden.
H3: Rückgabeprotokoll und Kautionsrückzahlung
Erstellen Sie ein Wohnungsübergabe Protokoll, das Zustand, Zählerstände, Schlüssel und Mängel aufführt. Nutzen Sie ein Rückgabeprotokoll Muster, um nichts zu vergessen. Lassen Sie das Protokoll vom Vermieter unterschreiben und fordern Sie eine Kopie an.
Nach ordnungsgemäßer Übergabe muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Setzen Sie bei Verzögerung eine schriftliche Frist zur Rückzahlung und dokumentieren Sie diese Frist im Schriftverkehr.
Ein geordneter Auszug spart Zeit und Geld. Plane frühzeitig Termine, Organisiere Umzugsunternehmen und erledige Ummeldungen Schritt für Schritt. Nutze Checklisten und Umzugsratgeber, um nichts zu vergessen.
Frühzeitige Gespräche mit der Vermieterin oder dem Vermieter schaffen oft unkomplizierte Lösungen. Eine schriftliche Vereinbarung über eine Einvernehmliche Auflösung Mietvertrag kann doppelte Mietzahlungen verhindern. Lade Musterbriefe herunter und passe sie an.
Wenn du Nachmieter finden möchtest, beginne rechtzeitig mit der Suche und präsentiere seriöse Interessenten. Ein Vorlegen von Bewerberlisten schafft Vertrauen, schafft aber keinen rechtlichen Anspruch auf sofortige Vertragsentlassung.
Nutze lokale Plattformen, Aushänge und soziale Netzwerke. Fordere Interessenten zu Besichtigungen auf und bereite eine Kurzakte mit Einkommensnachweis und Schufa-Auskunft vor. Das erhöht die Chancen, schnell Nachmieter finden zu können.
Dokumentiere alle Absprachen schriftlich. Versende Kündigungen und Vereinbarungen per Einschreiben mit Rückschein, um Empfang und Datum eindeutig nachweisen zu können. Halte E-Mail-Verkehr und SMS ebenfalls gesichert.
Erstelle Fotos und ein detailliertes Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe. Notiere Zählerstände und Mängel. Bewahre alle Protokolle, Rechnungen und Schriftwechsel systematisch auf.
| Aufgabe | Empfehlung | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Frühzeitige Kommunikation | Kontaktaufnahme 8–12 Wochen vor Auszug | Ermöglicht Einvernehmliche Auflösung Mietvertrag und reduziert Stress |
| Nachmieter finden | Inserate, Aushang, soziale Netzwerke, Bewerbermappe | Beschleunigt vorzeitigen Auszug, zeigt Engagement |
| Schriftliche Absicherung | Kündigung und Vereinbarungen per Einschreiben mit Rückschein | Beweissicherung: Empfang und Datum sind nachweisbar |
| Übergabe dokumentieren | Fotos, Zählerstände, Rückgabeprotokoll | Schützt vor späteren Forderungen und Klärungsbedarf |
| Organisationsplan | Checkliste: Ummeldungen, Versorger, Umzugsfirma | Sorgt für reibungslosen Ablauf und vermeidet Doppelzahlungen |
Arbeite die Liste systematisch ab. Lade Vorlagen für Kündigung, Einvernehmliche Auflösung Mietvertrag und Rückgabeprotokoll herunter. Diese Umzug Kündigung Tipps helfen, Zeit zu sparen und Streit zu vermeiden.
Das Fazit Kündigung Wohnung ist klar: Für Mieterinnen und Mieter ist die ordentliche Kündigung meist gut handhabbar. Wichtig sind ein schriftliches Schreiben mit eigener Unterschrift, die Einhaltung der dreimonatigen Frist und der Zugang bis zum dritten Werktag. Wer sich fragt, wie schreibt man eine fristgerechte Kündigung für eine Wohnung?, sollte ein Muster nutzen und alle Pflichtangaben vollständig ausfüllen.
Zur Zusammenfassung Kündigungsprozess gehört auch die richtige Zustellung. Versand per Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung schafft Rechtssicherheit. Dokumentieren Sie Versand und Empfang, fordern Sie eine Bestätigung vom Vermieter an und planen Sie rechtzeitig Übergabetermin sowie Rückgabeprotokoll ein.
Bei Vermieterkündigungen gilt besondere Vorsicht: Es bestehen gestaffelte Fristen, strenge Begründungspflichten und Schutzregelungen für Mieterinnen und Mieter. Nutzen Sie Muster, sichern Sie Beweise mit Fotos und Protokollen und holen Sie bei Unsicherheit rechtlichen Rat ein. Als Bildvorschlag eignet sich ein neutrales Foto einer Person mit unterschriebenem Kündigungsschreiben oder ein Schlüssel auf einem Mietvertrag.