
Wer den Mietvertrag kündigen möchte, steht oft vor vielen Fragen: Wie formuliere ich die Kündigung meiner Wohnung? Welche Fristen gelten? Dieser Leitfaden bietet eine praxistaugliche Einführung und zeigt, worauf Mieterinnen, Mieter und Vermieterinnen in Deutschland 2025 achten müssen.
Grundsätzlich gilt: Kündigungen sind schriftlich zu erklären. Mieterinnen können unbefristete Mietverträge ohne Angabe von Gründen beenden, Vermieterinnen benötigen dagegen einen rechtlich stichhaltigen Grund wie Eigenbedarf oder erhebliche Mietrückstände.
Vor dem Verfassen lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag. Manche Verträge enthalten spezielle Klauseln zur Form oder zu Fristen. Seit Einführung von eIDAS und § 126a BGB sind elektronische Formen möglich, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur vorliegt oder eine Vereinbarung die digitale Kommunikation erlaubt.
Praktische Hilfe bieten ein geprüftes Mietvertrag kündigen Muster oder ein Muster für ein Kündigungsschreiben Wohnung. Wer unsicher ist, sollte Rat bei einem Mieterverein oder einer Rechtsanwältin einholen, um Fehler zu vermeiden und die Kündigung Mietvertrag 2025 rechtswirksam zu gestalten.
Wer einen Mietvertrag kündigen will, muss die gesetzlichen Vorgaben und mögliche vertragliche Absprachen kennen. Die richtige Form schützt vor Unwirksamkeit nach § 125 BGB. In der Praxis entscheidet die Form über Erfolg oder Scheitern der Kündigung.
Nach § 568 BGB Kündigung verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Mündliche Erklärungen genügen nicht. Ohne unterschriebenes Schreiben droht die Unwirksamkeit der Kündigung.
Vermieter und Mieter sollten deshalb Versand- und Zugangszeiten dokumentieren. Einschreiben mit Rückschein bleibt ein bewährtes Mittel, um den Zugang nachzuweisen.
Seit § 126a BGB QES erlaubt, ist die elektronische Form rechtlich an die handschriftliche Unterschrift gleichgestellt, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur genutzt wird. Anbieter wie Deutsche Post D-Trust oder Bundesdruckerei stellen QES nach eIDAS bereit.
Bei einer eIDAS Kündigung Mietvertrag bietet die QES hohe Rechtssicherheit. Die elektronische Übermittlung wird dann der Schriftform gleichgestellt und kann das Kündigungsrisiko senken.
§ 127 BGB vereinbarte Form erlaubt, von der Schriftform abzuweichen, wenn beide Parteien dies vereinbaren. Das öffnet Wege für einfachere elektronische Signaturen oder E-Mail-Absprachen.
Eine Kündigung per E-Mail rechtssicher ist möglich, wenn Vermieter und Mieter die Form schriftlich vereinbart oder der Vermieter die Annahme ausdrücklich bestätigt. Fehlt diese Vereinbarung, darf der Vermieter die E-Mail ablehnen.
Praktischer Rat: Vorab Zustimmung einholen oder die Kündigung mit QES versenden. Alternativ hilft das Einschreiben, um formale Risiken zu vermeiden.
Ein Mietverhältnis endet nicht nur durch ein Datum. Es gibt mehrere Rechtswege, die je nach Rolle und Anlass unterschiedliche Anforderungen und Fristen stellen. Nachfolgend werden die wichtigsten Kündigungsarten knapp erklärt, damit Sie rasch erkennen, welche Option in Ihrem Fall zutrifft.
Mieterinnen und Mieter können in der Regel jederzeit eine ordentliche Kündigung aussprechen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Die ordentliche Kündigung Mieter gilt für unbefristete Verträge.
Vermieterinnen und Vermieter dürfen nicht beliebig kündigen. Für eine rechtswirksame Kündigung braucht es konkrete Kündigung Vermieter Gründe, etwa Mietzahlungsverzug oder Eigenbedarf. Die Fristen staffeln sich nach Dauer des Mietverhältnisses und sind strenger als für Mieter.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Zu den fristlose Kündigung Gründe zählen wiederholte Nichtzahlung der Miete, erhebliche Vertragsverstöße oder Gesundheitsgefahren durch Schimmel.
Manche Situationen erlauben ein Sonderkündigungsrecht. Nach größeren Modernisierungen kann das Sonderkündigungsrecht Modernisierung Mieterinnen und Mietern eine verkürzte Kündigungsfrist einräumen. Bei Sozialwohnungen gelten gesonderte Regeln, die kurzfristige Kündigungen ermöglichen.
Wer ein Mietverhältnis beendet, sollte die Fristen kennen und korrekt berechnen. Mieterinnen und Mieter haben bei unbefristeten Wohnraummietverhältnissen eine gesetzliche Kündigungsfrist Wohnung 3 Monate. Das ist eine einheitliche Regelung, die häufig in Kündigungsschreiben Anwendung findet.
Die dreimonatige Frist gilt für alle Mieterinnen und Mieter. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Bei pünktlicher Zustellung lassen sich damit klare Endtermine planen.
Vermieterinnen und Vermieter unterliegen einer Staffelung nach Mietdauer. Die Kündigungsfrist Vermieter 5 Jahre 8 Jahre regelt die Staffeln so: bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate, ab fünf Jahren sechs Monate, ab acht Jahren neun Monate. Diese abgestuften Fristen schützen langjährige Mietverhältnisse.
Bei der Berechnung kommt die Karenzzeit dritter Werktag zum Tragen. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, wenn der laufende Monat noch mitgezählt werden soll.
Beispiel: Geht die Kündigung am Mittwoch, 31. März, beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis zum 30. Juni. Kommt sie erst am 6. April an, endet es erst zum 31. Juli. Beim Fristen berechnen Kündigung ist das Datum des Zugangs maßgeblich.
Für die Werktagsregel gilt: Samstage zählen als Werktage. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag.
Im Mietvertrag lassen sich kürzere Kündigungsfristen zugunsten der Mieterinnen und Mieter vereinbaren. Solche Vereinbarungen können etwa eine Kündigungsfrist von einem Monat oder 14 Tagen vorsehen. Verlängerungen zugunsten des Vermieters sind nicht zulässig.
Bei befristeten Mietverträgen besteht meist kein ordentliches Kündigungsrecht. In solchen Fällen helfen Sonderregelungen oder Aufhebungsvereinbarungen, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.

| Partei | Voraussetzung | Kündigungsfrist | Praktisches Beispiel |
|---|---|---|---|
| Mieterin / Mieter | Unbefristeter Wohnraummietvertrag | 3 Monate | Kündigung am 31.03. → Ende 30.06. |
| Vermieterin / Vermieter | Mietdauer bis 5 Jahre | 3 Monate | Kündigung 15.01. → Ende 30.04. |
| Vermieterin / Vermieter | Mietdauer ab 5 Jahren | 6 Monate | Kündigung 01.02. → Ende 31.08. |
| Vermieterin / Vermieter | Mietdauer ab 8 Jahren | 9 Monate | Kündigung 10.03. → Ende 31.12. |
| Mieterin / Mieter (vertraglich) | vereinbarte Verkürzung zugunsten Mieter | z. B. 1 Monat oder 14 Tage | Vertraglich möglich, wenn schriftlich vereinbart |
Bevor Sie ein konkretes Kündigungsschreiben Muster nutzen, lesen Sie kurz die wichtigsten Prinzipien. Ein klares, datiertes Schreiben schützt Ihre Rechte. Nennen Sie alle Mietparteien, die genaue Wohnungsanschrift und das gewünschte Beendigungsdatum. Bitten Sie um eine Empfangsbestätigung.
Klare Formulierungen Kündigung Wohnung sind entscheidend. Formulieren Sie eindeutig: „Hiermit kündige ich / kündigen wir den Mietvertrag für die Wohnung … zum [Datum]“ oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bei einer außerordentlichen Kündigung nennen Sie kurz den Grund, zum Beispiel erhebliche Mängel oder andauernden Schimmel, und fordern eine fristlose Beendigung, wenn rechtlich begründet.
Für die Formulierungsprinzipien: Schreiben Sie Datum, vollständige Namen, aktuelle Adresse, Empfängeradresse und Betreff. Halten Sie das Beendigungsdatum präzise, formulieren Sie den Kündigungswillen unmissverständlich und unterschreiben Sie handschriftlich. Legen Sie eine Kopie in Ihre Unterlagen.
Unten finden Sie ein kompakter Mustertext, den Sie als Kündigungsschreiben Muster verwenden und anpassen können. Ergänzen Sie bei bestehender Lastschriftvereinbarung den SEPA Widerruf und geben Sie die Bankverbindung für die Kautionsrückzahlung an.
Praktische Standardformulierungen für ordentliche Kündigung:
Beispiele für außerordentliche Kündigung kurz und prägnant:
Das folgende kompakte Kündigungsschreiben Muster ist direkt kopierbar. Passen Sie die Angaben an und unterschreiben Sie persönlich.
| Abschnitt | Inhalt (Kurztext) |
|---|---|
| Absender | Vorname Nachname, Straße, PLZ Ort, Telefonnummer, E-Mail |
| Empfänger | Name Vermieter / Hausverwaltung, Straße, PLZ Ort |
| Betreff | Kündigung des Mietvertrags / der Wohnung [Adresse] |
| Einleitung | „Sehr geehrte Damen und Herren,“ |
| Kündigungsformulierung | „Hiermit kündige ich / kündigen wir den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] zum [Beendigungsdatum].“ |
| Außerordentliche Kündigung (falls) | Kurze Begründung: z. B. „erhebliche Mängel/Schimmel“ und Hinweis auf fristlose Beendigung |
| SEPA-Widerruf | „Ich widerrufe hiermit die erteilte SEPA-Lastschriftmandat. Bankverbindung für Kautionsrückzahlung: IBAN, BIC, Kontoinhaber.“ |
| Bitte | „Bitte bestätigen Sie den Eingang der Kündigung schriftlich und teilen Sie mir den Termin für die Wohnungsübergabe mit.“ |
| Ort, Datum, Unterschrift | Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift aller Mieterinnen und Mieter |
Abschließend: Bewahren Sie das unterschriebene Dokument auf. Versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein oder nutzen Sie eine vereinbarte QES. Ein sauberes Kündigungsschreiben reduziert Rückfragen und sorgt für einen geordneten Auszug.
Ein rechtswirksames Kündigungsschreiben braucht klare Angaben, damit es nicht an Formfehlern scheitert. Die folgenden Punkte helfen, typische Unsicherheiten zu vermeiden und erleichtern den Ablauf für Mieterinnen, Mieter und Vermieterinnen oder Vermieter.
Nennen Sie vollständige Namen und Anschriften beider Parteien. Verwenden Sie die im Mietvertrag angegebene Empfängeradresse, wenn vorhanden. Beschreiben Sie die Wohnung eindeutig: Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer und Beginn des Mietverhältnisses.
Geben Sie an, ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgt. Nennen Sie die geltende Frist, zum Beispiel drei Monate, und schreiben Sie das genaue Beendigungsdatum hinein. Rechnen Sie das Ende der Frist nach der Karenzzeit korrekt aus.
Fügen Sie die Bankverbindung für die Kautionsrückzahlung ein. Vermerken Sie, dass die Kaution nach Abrechnung und bei fehlenden Forderungen erstattet wird. Jede Mieterin und jeder Mieter muss das Schreiben eigenhändig unterschreiben, wenn keine qualifizierte elektronische Signatur vereinbart ist.
Bei Vertretung legen Sie eine Vollmacht bei. Bewahren Sie Übergabeprotokolle oder Fotos als Beweismaterial auf.

Elektronische Kündigungen sind seit Einführung von § 126a BGB möglich. Wer den Mietvertrag per E-Mail kündigen möchte, profitiert von Schnelligkeit und digitaler Archivierung. Für Rechtsklarheit ist die Art der Signatur entscheidend.
Eine QES Kündigung stellt die handschriftliche Unterschrift gleich. Liegt eine qualifizierte elektronische Signatur vor, ist die Kündigung per Mail rechtssicher und der Zugang gilt als bewiesen.
Alternativ reicht eine vorherige, nachweisbare Vereinbarung mit dem Vermieter. Dann kann eine einfache E-Mail wirksam sein, wenn beide Seiten das ausdrücklich akzeptieren.
Vor dem Absenden empfiehlt es sich, die Zustimmung des Vermieters schriftlich zu dokumentieren. Bewahren Sie diese Mail oder das Schreiben sicher auf.
Nutzen Sie Lesebestätigungen, Empfangsbestätigungen oder zertifizierte E-Mail-Dienste als Nachweis für den Zugang. Anbieter wie Bundesdruckerei/D-TRUST, Deutsche Post und T-Systems bieten QES-Lösungen an, die bei einer QES Kündigung rechtliche Sicherheit schaffen.
Bei Unsicherheit bleibt das Einschreiben Rückschein ein bewährter Weg. Ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung schützt vor Zustreitigkeiten.
In strittigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung zusätzliche Beweiskraft bringen. Wer den Mietvertrag per E-Mail kündigen will, sollte diese Alternativen kennen und abwägen.
Manche Mietverhältnisse enden nicht nach Standardfristen. In diesem Abschnitt finden Sie kompakte Hinweise zu drei häufigen Sonderfällen. Kurze Sätze und klare Schritte helfen bei schnellen Entscheidungen.
Ein befristeter Mietvertrag endet grundsätzlich zum vereinbarten Termin. Ausnahmen bestehen bei gravierenden Gründen. Beispiele sind erheblicher Schimmelbefall, eine unzumutbare Wohnsituation oder eine berufsbedingte Versetzung von Soldatinnen, Soldaten oder Beamtinnen und Beamten.
Wer einen befristeter Mietvertrag vorzeitig kündigen möchte, muss den wichtigen Grund dokumentieren. Fotos, Gutachten oder Versetzungsbescheide helfen. Rechtliche Beratung durch einen Mieterverein verbessert die Erfolgsaussichten.
Vermieterin und Mieter können jederzeit einen Aufhebungsvertrag Mietvertrag schließen. Eine schriftliche Vereinbarung mit Datum, Übergabetermin und Regelungen zur Kaution schafft Rechtssicherheit.
Praktisch sinnvoll sind Übergabeprotokoll und Fotodokumentation als Anlage. So lassen sich spätere Streitigkeiten über Schäden oder Rückzahlungen reduzieren.
Beim Tod des Mieters gilt: Angehörige, die nicht Mitunterzeichnende sind, können innerhalb eines Monats kündigen. Diese Frist ist entscheidend für die Beendigung des Mietverhältnisses.
Bei Wohngemeinschaften ist die Lage unterschiedlich. Bei gemeinschaftlichen Unterschriften müssen meist alle Mitmieter zustimmen. Liegen separate Unterschriften oder individuelle Mietverträge vor, kann eine einzelne Partei die WG Kündigung aussprechen.
Nach der Kündigung folgt ein klarer Ablauf. Rechtzeitig planen reduziert Stress. Eine gute Vorbereitung hilft bei Übergabe, Kaution und bei der Suche nach Ersatzmieter:innen.
Vereinbaren Sie einen Termin für die gemeinsame Begehung. Prüfen Sie Inventar, Flächen und sichtbare Schäden. Halten Sie alles im Wohnungsübergabe Protokoll fest und lassen Sie es von beiden Seiten unterschreiben.
Fotodokumentation ergänzt das Protokoll. Beschreiben Sie Mängel präzise, nennen Sie Lage und Ausmaß. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Die Kaution wird nach Abrechnung fälliger Nebenkosten und Prüfung möglicher Schäden zurückgezahlt. Die Kaution Rückzahlung Frist ist kein starres Datum, denn Vermieter:innen dürfen Zeit für die Abrechnung einplanen.
Ein berechtigter Kautionsabzug muss im Detail im Übergabeprotokoll oder in einer schriftlichen Abrechnung begründet sein. Fordern Sie bei Verzögerung die Zahlung schriftlich mit Fristsetzung ein.
Mieter:innen können dem Vermieter geeignete Personen vorschlagen, wenn sie vorzeitig ausziehen möchten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Nachmieter zu übernehmen, kann aber Angebote prüfen.
Vermieter:innen selbst können Anzeigen schalten oder Makler beauftragen, um rasch Nachmieter finden zu können. Akzeptierte Vorschläge der Mieter:innen verkürzen Leerstand und mindern Kosten.
Praktische Tipps: Bescheinigung zur Mietschuldenfreiheit anfordern, Umzug früh planen und Adressänderungen zeitnah melden. Solche Schritte vereinfachen die Übergabe und beschleunigen die Kaution Rückzahlung Frist.
Fehler bei Mietkündigung treten oft aus Routine auf. Ein kurzer Check vor dem Absenden schützt vor teuren Folgen. Im folgenden Abschnitt finden Sie praxisnahe Hinweise zu den drei wichtigsten Fehlerquellen.
Formfehler vermeiden
Eine Kündigung muss alle formalen Angaben enthalten. Fehlt die Originalunterschrift, ist die Adresse unvollständig oder fehlt die genaue Wohnungsbezeichnung, droht die Kündigung Wohnung Formfehler und damit Unwirksamkeit.
Alle Mieterinnen und Mieter sollten unterschreiben. Notieren Sie Datum, vollständigen Empfänger und klare Formulierungen zur Kündigungsart.
Fristfehler beachten
Fristfehler sind häufig. Die Karenzzeit Kündigung spielt eine zentrale Rolle: Die Kündigung muss rechtzeitig zugehen, oft gilt die Regel mit dem dritten Werktag als Bezugspunkt.
Sorgen Sie für lückenlose Dokumentation. Ein Zustellnachweis Kündigung sichert nachweislich den Zugang und schützt bei Streit.
Kommunikation sauber dokumentieren
Viele Probleme entstehen, wenn keine Empfangsbestätigung eingeholt wurde. Bitten Sie den Vermieter oder die Vermieterin schriftlich um Rückmeldung.
Halten Sie Vereinbarungen zu Renovierung oder Rückgabe schriftlich fest. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschriften beider Seiten.
Praktische Absicherung
Bei Zweifel empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie alle Belege und Kopien auf. Ziehen Sie bei Bedarf Mieterverein oder Rechtsanwalt hinzu, um rechtliche Unsicherheiten zu klären.
Beim Mietvertrag kündigen Fazit: Achten Sie auf die Schriftform nach § 568 BGB, korrekte Fristen und vollständige Angaben zur Wohnung. Seit 2016 sind elektronische Formen nach § 126a BGB möglich, etwa mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder nach Vereinbarung gemäß § 127 BGB. Diese rechtlichen Grundlagen bestimmen, ob eine Kündigung rechtssicher ist.
Zur Frage wie formuliere ich die Kündigung meiner Wohnung? Zusammenfassung: Schreiben Sie die Kündigung eindeutig, datiert und mit aller erforderlichen Wohnungsangabe. Lassen Sie alle Mieterinnen und Mieter unterschreiben und geben Sie Bankverbindung für die Kaution an. Sichern Sie den Zugang durch Einschreiben mit Rückschein, QES oder eine schriftliche Empfangsbestätigung des Vermieters.
Praktische Empfehlungen für eine rechtssichere Kündigung: Nutzen Sie geprüfte Vorlagen, holen Sie Zustimmung zur elektronischen Form ein oder wählen die traditionelle Zustellung. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll bei Wohnungsrückgabe und dokumentieren Sie mögliche Schäden. Bei unklaren Sonderfällen sollten Sie den Deutschen Mieterbund oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt konsultieren.
Der Hinweis zur Aktualität: Die dargestellten Muster und Regeln entsprechen dem Stand 2025. Prüfen Sie kurzfristig neue vertragliche Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen, bevor Sie endgültig handeln.