
Welche Frist gilt beim Auszug und welches Datum muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung einhalten? Diese Frage betrifft viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland 2025.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 573c BGB: Entscheidend ist der 3. Werktag eines Kalendermonats. Wird die Kündigung bis zu diesem Stichtag zugestellt, endet das Mietverhältnis häufig zum Ablauf des übernächsten Monats.
Eine falsche Datumsangabe oder ein verspäteter Zugang verschiebt den Kündigungstermin Mietvertrag um einen Monat. Darum ist es wichtig, die Frist berechnen zu können und den 3. Werktag korrekt zu beachten.
Beachten Sie außerdem: Die Kündigung muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail, Fax oder WhatsApp sind rechtlich unwirksam.
Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Frist berechnen, Beispiele zum Kündigungstermin Mietvertrag liefert und praktische Hinweise zu Zustellung, Nachmieter und Aufhebungsvertrag gibt. Mustertexte und ein Fristenrechner stehen ebenfalls zur Verfügung.
Die folgenden Erläuterungen fassen die wichtigsten Regeln zur Kündigung einer Mietwohnung zusammen. Wer die Fristen und den Zugang richtig kennt, vermeidet Ärger mit Vermieter oder Mieter. Kurz und präzise gibt es einen Überblick zu gesetzlichen Vorgaben, den unterschiedlichen Fristen und zur Bedeutung des Eingangs der Kündigung.
Nach § 573c BGB gilt die grundsätzliche Regel, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen muss. Für Mieter bleibt die Frist in der Regel bei drei Monaten, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
Bei Vermietern staffeln sich die Fristen nach Mietdauer. Bis fünf Jahre beträgt die Frist drei Monate. Bei fünf bis acht Jahren verlängert sie sich auf sechs Monate. Nach mehr als acht Jahren werden neun Monate fällig. Für Altverträge vor dem 1. September 2001 können bis zu zwölf Monate gelten.
Mieter können meist jederzeit mit der Dreimonatsfrist kündigen. Vermieter müssen einen berechtigten Kündigungsgrund nach § 573 BGB angeben, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Vertragsverletzungen.
Vertragsseitige Verkürzungen zugunsten des Mieters sind zulässig. Verlängerungen zulasten des Mieters sind bei modernen Verträgen unzulässig. Die Regelungen zu Kündigungsfristen Mieter Vermieter schaffen damit eine klare Schutzlage für Mietparteien.
Maßgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern der tatsächliche Zugang der Kündigung beim Empfänger. Eingang bedeutet, dass das Schreiben in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist und dieser Kenntnis nehmen konnte.
Gängige Nachweise sind Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder eine unterschriebene Empfangsbestätigung des Vermieters. Bei der Berechnung zählen Werktage von Montag bis Samstag. Sonntage und Feiertage bleiben unberücksichtigt.
Wer eine Mietwohnung kündigen will, fragt oft: welches Datum muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung einhalten? Kurz gefasst gilt ein konkreter Stichtag, der für die Wirksamkeit entscheidend ist. Lesen Sie die folgenden Hinweise, um typische Fehler zu vermeiden.
Der Gesetzgeber legt fest, dass der dritter Werktag eines Monats als Friststichtag gilt. Als Werktage zählen Montag bis Samstag. Fällt der 1. des Monats auf einen Sonntag, verschiebt sich die Zählung entsprechend.
Beispiele machen das klarer. Will ein Mieter zum 31. März kündigen, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag im Januar beim Vermieter eingehen. Kommt das Schreiben erst am 4. Werktag an, verlängert sich das Ende um einen Monat.
Der dritte Werktag als Stichtag: Erklärung und Beispiele
Der Begriff dritter Werktag bedeutet: Zählen Sie die Werktage eines Kalendermonats von Beginn an. Die Kündigung muss an einem dieser drei Tage dem Vermieter zugehen. Feiertage und Sonntage gelten nicht als Werktage.
Praktisches Beispiel: Januar hat 31 Tage. Der 1. ist ein Mittwoch. Die ersten drei Werktage sind 1., 2., 3. Januar. Geht die Kündigung in diesem Zeitraum zu, wird das Mietverhältnis wie gewünscht beendet.
Wie der Fristbeginn und das Fristende berechnet werden
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Versand und Zugang. Der Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter eingeht, nicht der Tag des Versendens.
Bei einer ordentlichen Kündigung mit Dreimonatsfrist ist die Regel: Zugang im Monat X → das Mietverhältnis endet am Ende des übernächsten Monats. Diese einfache Formel hilft beim Fristbeginn Fristende berechnen.
Beispielrechnung: Zugang am 10. April → Ende des übernächsten Monats heißt Ende Juni.
Praxisbeispiel: Kündigung zum Monatsende korrekt terminieren
Angenommen, Sie möchten die Kündigung zum Monatsende aussprechen. Prüfen Sie zuerst, welcher Tag der dritte Werktag im relevanten Monat ist. Planen Sie die Zustellung so, dass der Zugang sicher innerhalb dieser drei Tage liegt.
Wenn der 1. eines Monats ein Sonntag ist, gelten 2., 3. und 4. als die ersten drei Werktage. Eine verspätete Zustellung verschiebt das Vertragsende automatisch um einen weiteren Monat.
Tipp: Versenden Sie die Kündigung frühzeitig per Einschreiben oder übergeben Sie sie persönlich und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie Streit über den tatsächlichen Zugang und können Fristbeginn Fristende berechnen ohne Unsicherheit.
Für eine gültige Kündigung zählt nicht nur der richtige Termin. Die Form und die Inhalte des Schreibens sind ebenso wichtig. Wer diese Regeln beachtet, reduziert Streit und schafft klare Verhältnisse.

Die Kündigung muss schriftlich vorliegen und handschriftlich unterschrieben sein. Eine elektronische Nachricht reicht nicht aus. Bei mehreren Hauptmietern ist die schriftliche Kündigung unterschrift aller Mietparteien nötig, damit der Zugang rechtswirksam wird.
Schreiben Sie das Kündigungsschreiben per Hand oder drucken Sie es aus und unterschreiben es eigenhändig. Digitale Signaturen und Kurznachrichten erfüllen die Schriftform nicht. Prüfen Sie, ob alle Unterschriften lesbar sind, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Ein vollständiges Schreiben enthält Namen und Adressen von Mieter und Vermieter sowie die Anschrift der Mietwohnung. Fügen Sie das Datum des Schreibens hinzu und eine eindeutige Betreffzeile wie „Kündigung des Mietvertrags für Musterstraße 1, 10115 Berlin“.
Nennen Sie das konkrete Beendigungsdatum oder formulieren Sie die ordentliche Kündigung mit der geltenden Frist. Bitten Sie um eine Bestätigung des Eingangs und um Angaben zum Übergabetermin. Solche Inhalte Kündigungsschreiben helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Als Nachweis empfiehlt sich das Einschreiben Rückschein. Der Rückschein dokumentiert den Zugang und das Datum. Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, sollte das Schreiben gegen Empfangsbestätigung übergeben oder eine unterschriebene Übergabequittung anfertigen lassen.
Bewahren Sie alle Belege auf und nutzen Sie einen Fristenrechner, um Kündigungsfrist und Beendigungsdatum zu kontrollieren. Mit klaren Inhalten, unterschriebenen Dokumenten und einem Zustellnachweis sind Sie auf der sicheren Seite.
| Prüfpunkt | Was enthalten sein muss | Empfohlene Zustellmethode |
|---|---|---|
| Unterschrift | Eigenhändige Unterschrift aller Hauptmieter | Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung |
| Adressangaben | Name und Anschrift von Mieter und Vermieter; Mietadresse | Einschreiben Rückschein |
| Datum und Betreff | Datum des Schreibens und klare Betreffzeile | Beleg im Schriftverkehr aufbewahren |
| Kündigungszeitpunkt | Konkretes Beendigungsdatum oder Formulierung der Frist | Einschreiben Rückschein oder Empfangsbestätigung |
| Bestätigung | Aufforderung zur Eingangsbestätigung und Terminvereinbarung | Persönliche Übergabe oder postalischer Nachweis |
Vor dem Aussprechen einer Kündigung ist ein genauer Blick in den Mietvertrag nötig. Viele Verträge enthalten Regelungen, die von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Solche Klauseln können Rechte stärken oder einschränken. Prüfen Sie die Vereinbarungen, bevor Sie einen Fristenrechner nutzen oder das Schreiben aufsetzen.
Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Sonderfälle und praktische Hinweise. Jede Variante hat eigene Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Mietverträge dürfen zugunsten des Mieters kürzere Fristen vorsehen. Ein Beispiel ist eine Kündigungsfrist von 1 bis 2 Monaten für den Mieter. Für Vermieter sind einseitig verkürzte Fristen in vielen neueren Standardverträgen unwirksam.
Bei Unsicherheit hilft ein Abgleich mit der Rechtsprechung. Vor Nutzung eines Fristenrechners prüfen Sie abweichende Fristen Mietvertrag genau, um Fehler zu vermeiden.
Ein vereinbarter Kündigungsausschluss schließt die ordentliche Kündigung für eine bestimmte Zeit aus. Solche Klauseln sind möglich, haben aber eine zeitliche Grenze. In der Praxis werden Ausschlüsse oft bis maximal vier Jahre vereinbart.
Ein Kündigungsausschluss heißt nicht, dass alle Arten der Beendigung unmöglich sind. Härtefälle und fristlose Kündigungen bleiben bei schwerwiegenden Umständen relevant. Prüfen Sie konkret, ob Ausnahmeregelungen greifen.
Ein Zeitmietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine ordentliche Kündigung ist dann in der Regel nicht nötig. Trotzdem müssen bestimmte Angaben im Vertrag enthalten sein, damit die Befristung wirksam ist.
Ein befristeter Mietvertrag schränkt die ordentliche Beendigung ein, ohne die Möglichkeit fristloser Kündigungen auszuschließen. Bei schwerwiegenden Gründen bleibt die fristlose Lösung bestehen.
| Sachverhalt | Typische Regelung | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Kürzere Frist zugunsten Mieter | 1–2 Monate Kündigungsfrist für Mieter | Vor Kündigung Vertrag prüfen und Termine notieren |
| Verkürzung für Vermieter | Oft unwirksam in neueren Standardverträgen | Bei Unsicherheit juristischen Rat einholen |
| Kündigungsausschluss | Gängig bis maximal vier Jahre | Auf Härtefallregelungen und Ausnahmen achten |
| Zeitmietvertrag / befristeter Mietvertrag | Vertrag endet automatisch | Vertrag auf formelle Anforderungen prüfen |
| Fristlose Kündigung | Bliebe möglich bei schwerwiegenden Gründen | Dokumentation und Beweise sammeln |
Es gibt besondere Regelungen, wenn sich das Mietverhältnis durch Mieterhöhung, Modernisierung oder unzumutbare Zustände verändert. Solche Sonderfälle verlangen schnelle, klare Entscheidungen und gründliche Dokumentation. Nachfolgend werden die wichtigsten Optionen und Voraussetzungen knapp erklärt.
Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB kann der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zugang kündigen. Die Kündigung tritt mit der gesetzlichen Frist in Kraft, wenn sie formgerecht erfolgt.
Bei erheblichen Modernisierungen nach § 555e BGB besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein verkürztes Sonderkündigungsrecht. Dieses greift, wenn die Baumaßnahmen zu starken Belastungen oder erhöhten Kosten führen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wird.
Auch bei Umwandlung in Eigentumswohnungen oder beim Verkauf gelten besondere Fristen. Betroffene sollten die Fristberechnung prüfen und Belege zur Mieterhöhung oder Modernisierung sammeln, um das Sonderkündigungsrecht nachweisen zu können.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung Mietvertrag ist möglich, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen oder erheblicher Mietrückstand besteht (§ 543 BGB). Typische Fälle sind massiver Schimmelbefall oder Gesundheitsgefährdung durch bauliche Mängel.
Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben klar benannt und nachweisbar sein. Ohne stichhaltige Nachweise droht die Abweisung der Kündigung und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche.
Erben haben nach § 580 BGB besondere Rechte: Sie können das Mietverhältnis kündigen oder in den Vertrag eintreten. Dabei gelten kurze Fristen und formale Anforderungen.
Bei Trennung bleibt das vertraglich vereinbarte Verhältnis maßgeblich. Ein verbleibender Mitmieter kann das Mietverhältnis in der Regel fortführen. Persönliche Unzumutbarkeit, etwa aus gesundheitlichen Gründen, kann Härtegründe begründen, die zu einer Fristverkürzung oder Aufhebung führen.
Wer von Sonderfällen Kündigung betroffen ist, sollte schnell handeln und alle relevanten Unterlagen sichern. Beratung durch Mietervereine oder Fachanwälte schafft Klarheit über Rechte bei Sonderkündigungsrecht Mieterhöhung, Kündigung bei Modernisierung und die Anforderungen an eine fristlose Kündigung Mietvertrag.
Ein verpasstes Kündigungsdatum oder eine verspätete Zustellung Kündigung kann den Auszugstermin verschieben und Kosten verursachen. Wer schnell handelt, kann Schäden begrenzen. Die folgenden Hinweise zeigen praktische Schritte und Optionen.
In den meisten Fällen verlängert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monat, wenn das verpasstes Kündigungsdatum nicht eingehalten wurde. Das bedeutet, der gewünschte Auszugstermin rückt nach hinten.
Ohne eine wirksame fristlose Kündigung bleibt die Pflicht zur Mietzahlung bis zum tatsächlichen Ende der Kündigungsfrist bestehen. Das kann finanzielle Belastungen verursachen.
Die Nachmieter Regelung kann helfen, die Frist zu verkürzen, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält oder der Vermieter zustimmt. Vermieter sind nicht automatisch verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.
Ein Aufhebungsvertrag Mietvertrag ist eine einvernehmliche Lösung. Beide Seiten halten die Bedingungen schriftlich fest. Eine Zugangsbestätigung für das Dokument schützt vor späteren Streitigkeiten.
Bei eiligem Bedarf empfiehlt es sich, frühzeitig mehrere geeignete Nachmieter vorzuschlagen und den Vermieter direkt anzusprechen.
Nutzen Sie Fristenrechner oder seriöse Online-Tools, um das korrekte Kündigungsdatum zu bestimmen. Dokumentieren Sie den Versand per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie die Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung.
Prüfen Sie den Kündigungstext und das Datum sorgfältig. Bewahren Sie Kopien und alle Belege sicher auf. Bei Unsicherheit bieten der Deutsche Mieterbund oder ein Rechtsanwalt verlässliche Hilfe.

| Problem | Konsequenz | Praktische Lösung |
|---|---|---|
| verpasstes Kündigungsdatum | Mietvertrag verlängert sich um einen Monat | Fristenrechner nutzen, Vermieter früh informieren |
| verspätete Zustellung Kündigung | Zugangsdatum verschiebt Fristbeginn | Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe |
| Wunsch nach vorzeitigem Auszug | Reguläre Frist bleibt bestehen | Nachmieter Regelung prüfen, mehrere Nachmieter vorschlagen |
| Konflikt mit Vermieter | Unsicherheit über Beendigungstermin | Aufhebungsvertrag Mietvertrag schriftlich vereinbaren |
| Fehlende Nachweise | Beweisprobleme bei Streit | Empfangsbestätigungen, Kopien und Zeugen sichern |
Nach dem Zugang der Kündigung bestehen klare Pflichten für Mieter und Vermieter. Der Mietvertrag läuft bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter. Beide Seiten sollten Abläufe wie Übergabe und Abrechnung frühzeitig planen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Miete bleibt bis zum Ende der Kündigungsfrist fällig. Mieter müssen die vertraglich vereinbarte Miete zahlen, auch wenn sie schon aus der Wohnung ausgezogen sind. Vermieter tragen während dieser Zeit weiterhin die Instandhaltungspflicht und müssen Zugänge für Besichtigungen rechtzeitig ankündigen.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Wohnungsabnahme. Bei der Wohnungsübergabe empfiehlt sich ein schriftliches Protokoll mit Zählerständen und einer Mängelaufnahme. Das Protokoll erleichtert spätere Diskussionen zur Rückgabe Kaution.
Die Rückgabe Kaution erfolgt nach Ende des Mietverhältnisses. Vermieter dürfen berechtigte Forderungen für ausstehende Miete, notwendige Reparaturen oder renovierungsbedingte Kosten einbehalten. Übliche Rückbehaltungsfristen für mögliche Schadensersatzansprüche betragen oft mehrere Monate. Die konkrete Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Wenn der Mieter trotz vereinbarter Frist nicht räumt, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen. Im Erfolgsfall erfolgt die zwangsweise Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Bei einer solchen Räumung fallen zusätzliche Kosten an, die unter dem Begriff Räumungsklage Kosten zusammengefasst werden.
Zu den typischen Ausgaben zählen Gerichtskosten, Honorare für Rechtsanwalt und Kosten für den Vollstreckungsdienst. In der Regel trägt die unterliegende Partei die Kosten. Vermieter können neben den Räumungskosten auch Schadensersatz für Leerstand oder entgangene Miete geltend machen.
| Aspekt | Pflicht/Regel | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Miete bis Kündigungsende | Mietzahlungspflicht bis Fristablauf | Überweisungsbelege bis zur Rückgabe aufbewahren |
| Wohnungsübergabe | Protokoll mit Zählerständen und Mängeln | Fotos anfertigen und Unterschriften sammeln |
| Rückgabe Kaution | Abzug für offene Forderungen möglich | Frist und Anspruch schriftlich festhalten |
| Räumungsklage Kosten | Gericht, Anwalt, Vollstreckung können kostenpflichtig sein | Frühzeitige Kommunikation kann Klage vermeiden |
Gute Vorbereitung spart Zeit und Streit. Nutzen Sie digitale Hilfen und klare Vorlagen, um Kündigungsfristen zuverlässig zu ermitteln und den Nachweis des Zugangs sicherzustellen.
Ein seriöser Fristenrechner klärt Fristbeginn und -ende präzise. Tragen Sie ein, ob Sie als Mieter oder Vermieter kündigen, das Zugangsdatum und mögliche vertragliche Abweichungen.
Solche Tools berücksichtigen § 573c BGB und zählen Werktage korrekt. Prüfen Sie die Eingaben vor dem Absenden der Kündigung, damit die Berechnung nicht zu spät erfolgt.
Eine Musterkündigung Vorlage liefert standardisierte Formulierungen für Adresse, Betreff, Kündigungsdatum und Unterschrift.
Passen Sie jede Vorlage individuell an und sorgen Sie dafür, dass alle Hauptmieter unterschreiben. Laden Sie Vorlagen als PDF oder Word herunter oder nutzen Sie einen vertrauenswürdigen Generator.
Für den sicheren Nachweis Zugang Kündigung ist das Einschreiben Rückschein sehr hilfreich. Es dokumentiert den genauen Empfangstag.
Persönliche Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder ein Übergabeprotokoll wirkt ebenso belastbar. Fertigen Sie Kopien und Fotos des Briefs an und notieren Sie die Chronologie der Zustellung.
Bei Unsicherheit holen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt oder dem örtlichen Mieterverein. Zusätzliche Zeugen können bei persönlicher Übergabe einen wichtigen Beweis liefern.
Im Fazit Kündigungsfrist Wohnung zeigt sich: Wer wissen will, welches Datum einhalten Kündigung, muss die Regel des dritten Werktags im Blick behalten. Kommt die schriftliche, eigenhändig unterschriebene Kündigung bis zu diesem Tag beim Vermieter an, beginnt die Dreimonatsfrist nach § 573c BGB und das Mietverhältnis endet zum Ende des übernächsten Monats.
Praktische Regeln erleichtern das Vorgehen. Kündigungsfrist richtig berechnen heißt: Schriftform nutzen, Zugang nachweisbar machen (Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung) und den Mietvertrag auf abweichende Fristen oder Ausschlüsse prüfen. Bei Zeitdruck bieten Nachmieter oder ein Aufhebungsvertrag oft eine Lösung.
Bei Sonderfällen wie fristloser Kündigung, Modernisierung oder Härtefällen empfiehlt sich juristischer Rat oder die Beratung durch einen Mieterverein. Nutze Fristenrechner und geprüfte Musterkündigungen, sichere Nachweise und plane rechtzeitig, um unnötige Mietzahlungen und Stress nach dem Umzug zu vermeiden.
Bild-Vorschlag für Visuals: Ein Foto eines unterschriebenen Kündigungsschreibens neben einem Kalender, auf dem der dritte Werktag markiert ist — ideal für Header oder Social-Media-Teaser.