
Wer eine Wohnung kündigt, steht oft vor einer praktischen Frage: welches Datum muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung angeben? Entscheidend ist nicht allein das Datum auf dem Schreiben, sondern vor allem der Zugang beim Vermieter.
Nach §573c BGB gilt für Mieterinnen und Mieter die Kündigungsfrist Mieter 3 Monate als Standardfrist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein; E-Mail oder Fax reichen in der Regel nicht aus.
Richtiges Kündigungsdatum im Mietvertrag bedeutet, dass das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingegangen sein muss. Kommt die Kündigung später an, verschiebt sich der Vertragsendtermin meist um einen Monat.
Praxisnahe Tipps empfehlen Versand per Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Mietervereine wie der Deutsche Mieterbund betonen, dass rechtliche Feinheiten nicht immer höchstrichterlich geklärt sind und bei Unsicherheit Beratung sinnvoll ist.
Das Datum in einem Kündigungsschreiben entscheidet oft über Monate an Kosten und Aufwand. Die klare Nennung wirkt formell und schützt Mieterinnen und Mieter vor unnötigen Nachteilen.
Nach deutschem Recht beginnt die Frist in der Regel mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Die Bedeutung Kündigungsdatum zeigt sich hier, weil nur ein rechtzeitig zugegangenes Schreiben die üblichen Kündigungsfristen 2025 auslöst.
Die Rechtsrelevanz Mietrecht 2025 bleibt in den Kernpunkten am BGB verankert. Formmängel wie fehlende eigenhändige Unterschrift oder ungeeignete Übermittlungswege können die Kündigung unwirksam machen.
Gelingt der Zugang der Kündigung erst nach dem dritten Werktag eines Monats, zählt dieser Monat nicht zur Frist. Das führt häufig zu einem zusätzlichen Mietmonat und unerwarteten Kosten.
Bei gravierenden Verzögerungen drohen Räumungsklage oder Zwangsräumung, wenn der Auszug nicht rechtzeitig erfolgt. Ein falsches Datum kann so direkte finanzielle Folgen haben.
Im Jahr 2025 gelten weiterhin die zentralen Vorschriften des BGB, einschließlich § 573c. Die praktischen Empfehlungen zum Nachweis des Zugangs bleiben wichtig.
Vertragsklauseln wie Kündigungsausschlüsse bis zu vier Jahren sind weiterhin zulässig. Sonderkündigungsrechte bei Mieterhöhung oder Modernisierung sind nach wie vor zu beachten.
| Aspekt | Praxisrelevanz | Empfehlung |
|---|---|---|
| Bedeutung Kündigungsdatum | Bestimmt Beginn der Frist | Datum deutlich benennen und unterschreiben |
| Zugang der Kündigung | Entscheidend für Fristwirkung | Versand per Einschreiben oder Empfangsbestätigung |
| Rechtsrelevanz Mietrecht 2025 | BGB-Regelungen bleiben maßgeblich | Bei Unsicherheit Mieterverein oder Anwalt konsultieren |
| Kündigungsfristen 2025 | Standard: drei Monate | Fristbeginn anhand Zugang prüfen |
Beim Kündigen einer Wohnung lohnt es sich, Begriff und Praxis zu trennen. Viele Mieter fragen: welches Datum muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung angeben? Kurz gesagt: das Datum im Schreiben ist wichtig, ausschlaggebend für Fristen ist jedoch der tatsächliche Zugang beim Vermieter.
Das Datum der Kündigung ist das Schreibdatum, also der Tag, an dem Sie das Schreiben datieren und unterschreiben. Dieses Datum schafft Klarheit im Text. Viele glauben, das Versanddatum reiche aus. Rechtlich zählt das Datum des Zugangs. Dies ist der Tag, an dem der Vermieter das Schreiben tatsächlich erhält.
Versand per Briefmarke oder E-Mail belegt nicht automatisch den Zugang. Deshalb endet die Frage Datum der Kündigung vs Datum des Zugangs immer mit dem Rat: Zugang sichern und nachweisen.
§573c BGB regelt Fristen zur Kündigung durch Mieter und Vermieter. Entscheidend ist die Vorschrift, die den dritten Werktag eines Kalendermonats als Fristpunkt nennt. Werktage zählen Montag bis Samstag. Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, beginnt die Frist zum Ablauf des übernächsten Monats.
Das Stichwort §573c BGB dritter Werktag hilft, typische Fehler zu vermeiden. Feiertage und Sonntage verschieben die Zählung. Bei Unklarheiten raten Mietervereine zur fachlichen Beratung.
Beispiel 1: Sie datieren das Schreiben auf den 2. Januar und übergeben es am 2. Januar. Dann gilt der Zugang am 2. Januar. Bei Einhaltung des dritten Werktags richtet sich das Mietende nach §573c BGB dritter Werktag.
Beispiel 2: Der 1. Januar ist ein Sonntag; die ersten drei Werktage sind dann 2., 3. und 4. Januar. Kommt die Kündigung erst am 5. Januar an, verschiebt sich das Ende des Mietverhältnisses um einen Monat.
Praktische Empfehlung: Datum des Verfassens ins Schreiben setzen und Zugang beweisen. Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung sind sichere Optionen.
Die gesetzliche Regelung sieht für unbefristete Mietverhältnisse eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor. Das dient dazu, Mieterinnen und Mietern ausreichend Zeit für die Suche einer neuen Wohnung zu geben. Die Formulierung im Schreiben sollte klar zeigen, dass Sie die Kündigungsfrist Mieter 3 Monate anwenden.
Die Rechtsgrundlage erlaubt Mieterinnen und Mietern grundsätzlich, jederzeit zu kündigen. Für Vermieter gelten strengere Bedingungen. Vertragsklauseln dürfen die gesetzliche Frist zu Lasten der Mieterin oder des Mieters nicht verlängern.
Bei Fragen zum Beginn der Frist ist wichtig: Der Beginn Kündigungsfrist hängt vom Eingang der Kündigung beim Vermieter ab. Nach § 573c BGB muss die Kündigung so rechtzeitig eintreffen, dass bestimmte Monatszeiträume mitgezählt werden können.
Zur Klärung, wann zählt Monat mit: Damit ein konkreter Monat in die drei Monate fällt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats beim Vermieter eingegangen sein. Werktage sind Montag bis Samstag.
Die Formulierung des Kündigungsdatums beeinflusst die Wirksamkeit. Geben Sie vollständige Angaben an: Name, Adresse, genaue Wohnungsbezeichnung, Datum des Schreibens und das gewünschte Enddatum oder die klare Nennung der Kündigungsfrist. Eine eindeutige Formulierung Kündigungsdatum reduziert Missverständnisse.
Alle Mietparteien müssen die Kündigung unterschreiben, sonst kann die Wirksamkeit angefochten werden. Fordern Sie eine Eingangsbestätigung an, um den Zugang und damit den Beginn Kündigungsfrist nachweisen zu können.
| Aspekt | Praxis | Worauf achten |
|---|---|---|
| Gesetzliche Dauer | Kündigungsfrist Mieter 3 Monate | Frist korrekt benennen |
| Fristbeginn | Beginn Kündigungsfrist: Eingang beim Vermieter | Datum des Zugangs dokumentieren |
| Monatszählung | wann zählt Monat mit: bis dritter Werktag gilt der Monat | Werktage berücksichtigen (Mo–Sa) |
| Formulierung | Beispiel: „hiermit kündige ich zum 31.03.2025“ | Formulierung Kündigungsdatum eindeutig machen |
| Unterschriften | Alle Mietenden unterschreiben | Eigenhändige Unterschrift nicht vergessen |
Beim Kündigen zählt nicht das Absendedatum, sondern der Nachweis, dass das Schreiben beim Vermieter eingegangen ist. Bewahren Sie deshalb eine klare Dokumentation. Legen Sie Wert auf die Unterschrift und ein sichtbares Datum im Kündigungstext. Fordern Sie zusätzlich aktiv eine Bestätigung des Eingangs an.
Unterschrift, Datum auf dem Schreiben und Bestätigungsbitte
Die eigenhändige Unterschrift macht das Schreiben verbindlich. Notieren Sie das Verfasserdatum oberhalb der Unterschrift. Formulieren Sie eine kurze Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung. Ein solcher Hinweis erleichtert später die Beweisführung vor Gericht oder gegenüber Mietervereinen.
Einschreiben, Übergabe mit Empfangsbestätigung, persönlicher Übergabetermin
Für sicheren Nachweis empfehlen Ärgerberechtigte das Einschreiben Kündigung mit Rückschein. Alternativ ist die persönliche Übergabe gegen Unterschrift auf einer Empfangsbestätigung Mietvertrag sehr zuverlässig. Vereinbaren Sie wenn möglich einen konkreten Übergabetermin und lassen Sie sich Datum und Uhrzeit schriftlich bestätigen.
Wann das Absendedatum nicht genügt
Ein Poststempel oder ein Beleg über den Versand beweist nicht immer den Zugang beim Vermieter. In Streitfällen sagt das Gericht: Absendedatum reicht nicht, wenn kein Nachweis über den tatsächlichen Empfang vorliegt. Deshalb ist die Kombination aus unterschriebenem Schreiben und Empfangsbestätigung entscheidend.
| Nachweismethode | Was belegt sie? | Stärke vor Gericht |
|---|---|---|
| Einschreiben mit Rückschein | Datum des Zugangs beim Empfänger | Sehr hoch |
| Persönliche Übergabe + Empfangsbestätigung | Unterschrift, Datum und Uhrzeit | Sehr hoch |
| Übergabe mit Zeuge | Zeugenprotokoll über Empfang | Hoch |
| Poststempel / Versandbeleg | Absendedatum | Gering, Absendedatum reicht nicht |
Bei der Berechnung von Kündigungsfristen spielen kleine Details eine große Rolle. Im Alltag führen Feiertage, Wochenenden und der Monatswechsel oft zu Unsicherheiten. Die folgenden Hinweise zeigen praxisnahe Regeln und Beispiele, damit Sie das richtige Enddatum Ihres Mietverhältnisses besser einschätzen können.
Als Werktage gelten Montag bis Samstag. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht als Werktage. Diese Werktagsregel Kündigung ist wichtig, weil der Zugang der Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen muss, damit die Frist im laufenden Monat beginnt.
Beispiel: Fällt der 1. eines Monats auf einen Sonntag, sind der 2., 3. und 4. die ersten drei Werktage. Dann verschiebt sich der maßgebliche Stichtag. Mietervereine empfehlen bei Unsicherheit rechtzeitig Rat einzuholen.
Der Monatswechsel beeinflusst das Vertragsende deutlich. Bei einer Kündigung, die am oder vor dem dritten Werktag eingeht, endet das Mietverhältnis zum Monatsende des folgenden Monats. Bei späterem Eingang verschiebt sich das Ende um einen Monat.
Konkretes Beispiel: Geht die Kündigung am 31. März ein und ist dieser Tag ein Werktag, liegt das Vertragsende oft zum 30. April. Kommt das Schreiben erst am 1. April an, kann das Ende erst zum 31. Mai festgelegt werden. Solche Rechnungen verhindern doppelte Mietzahlungen.
Geht die Kündigung nach dem dritten Werktag ein, beginnt die gesetzliche Frist erst im folgenden Monat. Die verspäteter Zugang Folgen sind konkret: Das Vertragsende verschiebt sich um einen weiteren Monat.
Bei Postausfällen oder Feiertagsblockaden empfiehlt sich die persönliche Übergabe gegen schriftlichen Empfang. So lässt sich der Zugang beweisen und verspäteter Zugang Folgen vermeiden.
| Fall | Zeitpunkt des Zugangs | Wirkung auf Frist | Praxisempfehlung |
|---|---|---|---|
| Normalfall | Bis 3. Werktag | Frist beginnt im laufenden Monat | Kündigung per Einschreiben oder persönliche Abgabe |
| Feiertag am Monatsanfang | 1. ist Feiertag oder Sonntag | Stichtag verschiebt sich auf nächste Werktage | Frühzeitig verschicken, Empfang bestätigen lassen |
| Kündigung Monatswechsel | Zugang am Monatsende | Enddatum häufig zum nächsten Monatsende | Rechenbeispiele erstellen, um doppelte Miete zu vermeiden |
| Verspäteter Zugang | Nach 3. Werktag | Frist beginnt erst im folgenden Monat | Persönliche Abgabe oder rechtzeitige Beratung durch Mieterverein |
Manche Mietverträge weichen bewusst von den gesetzlichen Regeln ab. Solche Regelungen beeinflussen das Datum, an dem eine Kündigung wirksam wird. Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie eine Kündigung planen.

Vertraglich kürzere Fristen zu Gunsten der Mieter
Ist im Mietvertrag eine vertraglich abweichende Kündigungsfrist vereinbart, die den Mieter begünstigt, ist diese gültig. Eine einmonatige Frist zugunsten des Mieters verändert das Enddatum des Mietverhältnisses gegenüber der gesetzlichen Dreimonatsfrist.
Kündigungsausschluss (bis zu vier Jahre) und seine Folgen für das Datum
Ein vereinbarter Kündigungsausschluss bis vier Jahre sperrt ordentliche Kündigungen in diesem Zeitraum aus. In der Praxis bedeutet das: Ein Kündigungsschreiben während des Ausschlusses bleibt ohne Wirkung für das Datum des Vertragsendes, bis der Ausschluss vorbei ist.
Befristete Mietverträge: Enddatum vs. Kündigungsdatum
Bei einem befristeter Mietvertrag Kündigung ist meist nicht möglich vor Ablauf der Zeitmiete. Das vertragliche Enddatum bestimmt das Ende des Mietverhältnisses. Eine außerordentliche Kündigung bleibt nur bei schwerwiegenden Gründen relevant.
| Sachverhalt | Auswirkung auf Datum | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| vertraglich abweichende Kündigungsfrist (kürzer zugunsten Mieter) | Früheres Vertragsende als gesetzlich möglich | Vertrag prüfen, Frist im Kündigungsschreiben angeben |
| Kündigungsausschluss bis vier Jahre | Ordentliche Kündigung während Ausschluss unwirksam | Datum der Kündigung notieren, Ausschlussfrist beachten |
| befristeter Mietvertrag Kündigung | Enddatum gemäß Vertrag, keine ordentliche Kündigung | Enddatum kontrollieren, Sonderkündigungsrechte prüfen |
| Nachmieterklausel im Vertrag | Früheres Ende möglich bei Annahme eines Nachmieters | Geeignete Nachmieter vorschlagen, Fristen dokumentieren |
| Unklare Klauseln oder Streit | Datum unsicher, Risiko von Rechtsstreit | Beratung durch Deutscher Mieterbund oder Rechtsanwalt einholen |
Manche Änderungen im Mietverhältnis erlauben Mietern eine verkürzte Kündigung. Das betrifft etwa angekündigte Mieterhöhungen, Modernisierungen oder gravierende Vertragsverletzungen. In solchen Fällen entscheidet nicht das Absendedatum, sondern meist der Zugang der Mitteilung über Fristbeginn und Enddatum.
Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB beginnt die Zwei-Monats-Frist mit dem Zugang der Mieterhöhungsankündigung. Wer die Kündigung bei Mieterhöhung nutzen will, muss daher das Zugangsdatum genau beachten und belegen.
Bei Modernisierungsankündigungen nach § 555e BGB besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Maßnahme zu erheblichen Belastungen führt. Die Kündigung ist bis zum Ende des Monats vor Beginn der Modernisierung möglich. Für die Berechnung zählt wieder der Zugang der Ankündigung.
Eine fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Gründe richtet sich nach § 543 BGB. Wichtig ist das Datum der Begründung und der fristlose Kündigung Zugang beim Vermieter. Schriftliche Dokumentation von Mängeln oder Gesundheitsgefahren stärkt die Rechtsposition.
Beim fristlose Kündigung Zugang entscheidet nicht das Datum der Kenntnisnahme des Mieters, sondern der Nachweis, wann der Vermieter die Kündigung erhielt. Frist- und Beweisführung sollten deshalb gut vorbereitet werden.
Ein Eigentümerwechsel kann spezielle Kündigungsrechte auslösen, etwa bei Umwandlung in Eigentumswohnungen. Das Eigentümerwechsel Kündigung-Recht ist oft an feste Stichtage und Fristen gebunden. Für Mieter gilt es, den Zugang von Verkaufs- oder Umwandlungsmitteilungen zu dokumentieren.
In allen Sonderfällen empfiehlt sich eine präzise Frist- und Zugangskalkulation. Mietervereine wie der Deutsche Mieterbund oder Fachanwälte für Mietrecht bieten Unterstützung bei der Durchsetzung von Sonderkündigungsrecht Mieter und bei Fragen rund um Kündigung bei Mieterhöhung, fristlose Kündigung Zugang und Eigentümerwechsel Kündigung.
Bei Trennung, Todesfall oder mehreren Hauptmieterinnen und Hauptmietern ändert sich oft nicht die gesetzliche Frist, wohl aber die praktische Handhabung von Datum und Zugang. Das Datum auf dem Schreiben sollte stets das Verfassungsdatum sein. Entscheidend bleibt der Zugang beim Vermieter für den Fristbeginn.
Bei einem gemeinsam unterschriebener Mietvertrag Datum und Unterschriftenregel sind wichtig. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterzeichnet, muss in der Regel jede Hauptperson die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, kann die Kündigung angreifbar sein.
Wenn Ehepartner oder Lebenspartner getrennt leben, führt eine einseitige Kündigung zur Prüfung, wer verbleibt. Bei Kündigung bei Trennung empfiehlt es sich, klare schriftliche Absprachen zu treffen und den Vermieter zu informieren. Ein verbliebener Mieter setzt das Mietverhältnis ohne neuen Vertrag fort, solange keine abweichende Regelung vorliegt.
Im Todesfall greift Kündigung bei Tod §580 BGB. Erben und Vermieter haben Sonderkündigungsrechte. Erben können unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und verkürzte Fristen nutzen. Alternativ können Erben in den Mietvertrag eintreten oder das Mietverhältnis zusammen mit verbleibenden Mitmietern fortführen.
Der Mietvertrag Übergang an verbleibende Mieter oder an Erben sollte schriftlich dokumentiert werden. Solche Vereinbarungen klären Startdaten für neue Zahlungswege und mögliche Anpassungen der Haftung. Vermieter und Nachlassbehörde verlangen oft Nachweise über Todesfall und Erbenstellung.
Praxis-Tipp: Achten Sie auf vollständige Unterschriften, deutliches Datum auf dem Schreiben und eine Bitte um Eingangsbestätigung. Bei Unsicherheit hilft der örtliche Mieterverein oder ein Fachanwalt, da die genaue Datumswirkung rechtlich sensibel sein kann.
| Szenario | Wer unterschreibt | Relevantes Datum | Praxisempfehlung |
|---|---|---|---|
| Mehrere Hauptmieter | Alle im Vertrag aufgeführten Hauptmieter | gemeinsam unterschriebener Mietvertrag Datum auf Kündigungsschreiben (Verfassungsdatum) | Alle Unterschriften einholen, Zugang per Einschreiben nachweisen |
| Trennung eines Paares | kündigende Partei (bei gemeinsamer Kündigung beide) | Datum des Zugangs beim Vermieter bestimmt Fristbeginn | Schriftliche Vereinbarung zum Verbleib oder Übergang; Vermieter informieren |
| Todesfall | Erben oder Vermieter bei Sonderkündigungsrecht | Kündigung bei Tod §580 BGB regelt Fristen und Zutritt; Datum des Zugangs entscheidend | Erbenstellung nachweisen, mögliche Übernahme oder Kündigung prüfen |
| Mieter verbleibt | verbleibender Mieter | Mietvertrag Übergang beginnt mit schriftlicher Vereinbarung oder stillschweigender Fortführung | Schriftliche Bestätigung des Übergangs; neue Zahlungsmodalitäten regeln |
Ein klares, formal richtiges Kündigungsschreiben hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Das folgende Muster zeigt, wie Datum, Betreff und Bitte um Bestätigung sauber zusammenkommen. Achten Sie auf genaue Angaben und bewahren Sie Kopien auf.

Beispieltext mit korrekter Datumsangabe und Betreff
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung Musterstraße 1, 12345 Ort
Ort, Beispieldatum Kündigung: 05.01.2025
Sehr geehrte Frau Müller,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung Musterstraße 1, 12345 Ort fristgerecht zum 31.03.2025. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie das Beendigungsdatum des Mietverhältnisses schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Formulierungen zur Aufforderung einer Eingangsbestätigung
Präzise Formulierungen schützen Ihre Rechte. Formulieren Sie so, dass sowohl Zugang als auch Beendigungsdatum bestätigt werden.
Checkliste vor dem Absenden: Datum, Unterschrift, Adressen
Nutzen Sie eine kurze Checkliste, um formale Fehler zu vermeiden. Eine gute Vorbereitung senkt Risiken und erleichtert spätere Nachweise.
| Prüfpunkt | Was prüfen | Empfehlung |
|---|---|---|
| Schreibdatum | Datum oben rechts im Brief | Beispieldatum Kündigung angeben, z. B. 05.01.2025 |
| Betreff und Wohnungsangabe | Klare Adresse und Wohnungsbezeichnung | „Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung Musterstraße 1, 12345 Ort“ |
| Beendigungsdatum | Gewünschtes Ende oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ | Prüfen Sie Fristen nach § 573c BGB |
| Unterschrift | Eigenhändige Unterschrift aller Hauptmieter | Originale unterschreiben und Kopie behalten |
| Versandart | Einschreiben, Übergabe mit Empfangsbestätigung | Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe |
| Nachweis | Scan oder Fotokopie, Rückschein aufbewahren | Beleg ordentlich ablegen |
| Formulierungen zur Bestätigung | Konkrete Bitte um Eingangsbestätigung | „Eingangsbestätigung verlangen“ ausdrücklich nennen |
| Vorlage | Nutzen eines Kündigungsschreiben Muster | An Vorlage anpassen, rechtlich prüfen |
| Letzte Kontrolle | Rechtschreibung, Vollständigkeit | Kurzcheck vor Versand |
Praktische Hinweise: Bewahren Sie eine Kopie des unterschriebenen Schreibens auf. Bei Versand per Einschreiben Rückschein heben Sie diesen gut auf. Bei persönlicher Übergabe lassen Sie die Empfangsbestätigung vom Vermieter datieren und unterschreiben.
Die Checkliste Kündigung Wohnung hilft, nichts zu übersehen. Ein sauberes Kündigungsschreiben Muster und das gezielte Eingangsbestätigung verlangen machen den Prozess sicherer.
Wichtiges Fazit Kündigungsdatum Wohnung: Entscheidend ist der Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht allein das Absendedatum auf dem Schreiben. Damit die dreimonatige Frist greift, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein (§ 573c BGB). Formulieren Sie das Schreiben klar, datieren und unterschreiben Sie es eigenhändig.
Ein wichtiger Hinweis Kündigung Mietvertrag: Sichern Sie den Zugang durch Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an und prüfen Sie den Mietvertrag auf abweichende Fristen oder einen Kündigungsausschluss, der bis zu vier Jahre reichen kann.
Bei offenen Rechtsfragen — etwa Erbfall, Sonderkündigungsrechte oder Kündigungsausschluss — empfiehlt sich Beratung durch den Mieterverein zu Hamburg oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Mietrecht. Planen Sie die Kündigung frühzeitig, nutzen Sie das dargestellte Muster und beachten Sie, welches Datum muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung angeben? so vermeiden Sie doppelte Mietzahlungen und rechtliche Auseinandersetzungen.