
Die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate gilt für Mieterinnen und Mieter grundsätzlich und ist in vielen Mietverhältnissen die Standardregel. Wer den Mietvertrag kündigen Fristgerecht beenden will, muss den Kündigungstermin Wohnung korrekt berechnen, damit der Umzug nahtlos klappt und zusätzliche Mietzahlungen vermieden werden.
Wichtig ist: Das Kündigungsschreiben Mietvertrag muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, WhatsApp oder Fax genügen nicht. Nur so bleibt die Kündigung rechtssicher und nachweisbar.
Der richtige Stichtag entscheidet über das Vertragsende: Kommt die Kündigung nicht spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter an, verschiebt sich das Ende des Mietverhältnisses meist um einen Monat. Das wirkt sich direkt auf Umzugsplanung und Kosten aus.
Dieser Beitrag liefert praxisnahe Hinweise, wie und wann kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist Wohnung? Damit wollen wir helfen, den passenden Kündigungstermin Wohnung zu finden und ein formgültiges Kündigungsschreiben Mietvertrag aufzusetzen. Die Informationen sind auf dem Rechtsstand 2025 geprüft und berücksichtigen aktuelle Hinweise von WohnenPlus, dem Mieterverein zu Hamburg und Sparkassen-Immobilien.
Die gesetzliche Grundlage für die dreimonatige Kündigungsfrist regelt, wie und wann Mietverhältnisse beendet werden können. Der Kerntext findet sich in § 573c BGB. Wer die Fristen kennt, kann Kündigungen sicher planen und vermeidet unnötige Risiken.
§ 573c Abs. 1 BGB legt fest, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zugehen muss. Ergänzend sind § 573 BGB für berechtigte Kündigungsgründe, § 558 BGB bei Mieterhöhungen, § 555e BGB bei Modernisierungen sowie § 543 BGB für fristlose Kündigungen und § 580 BGB beim Todesfall zu beachten.
Die Frist beschreibt den Zeitraum zwischen Zugang der Kündigung beim Vermieter und dem Ende des Mietverhältnisses. Für Mieter bedeutet das: Mit Einhaltung der Frist können sie in der Regel ohne Angabe von Gründen zum Ablauf der drei Monate ausziehen.
Die Regel schafft Planungssicherheit für beide Seiten. Praktisch zählt der Zugang der Kündigung; der genaue Werktagsbegriff spielt eine entscheidende Rolle.
Nicht alle Details sind eindeutig höchstrichterlich geklärt. Die gängige Auslegung betrachtet Werktage als Montag bis Samstag. Neuere Urteile bis 2025 können Einzelfragen präzisieren.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Nachfrage beim Mieterverein zu Hamburg oder juristische Beratung. Quellen wie WohnenPlus und Sparkassen-Immobilien bieten ergänzende Erläuterungen zur praktischen Einordnung.
| Aspekt | Kernaussage | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Fristregelung | § 573c BGB: Kündigung spätestens 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats | Kündigung rechtzeitig absenden, Zugang dokumentieren |
| Berechtigte Gründe | § 573 BGB: Vermieter braucht berechtigtes Interesse bei Kündigung | Bei Vermieterkündigung Frist- und Grundprüfung durchführen |
| Sonderfälle | § 543, § 555e und § 580 BGB regeln fristlose Kündigungen, Modernisierung und Todesfall | Bei Mängeln oder Modernisierung rechtliche Beratung einholen |
| Aktualität | Rechtsprechung Kündigungsfrist bleibt in Teilen offen; neue Urteile bis 2025 möglich | Urteile beobachten; bei Zweifeln Mieterverein oder Anwalt kontaktieren |
| Allgemeine Sicherheit | gesetzliche Kündigungsfrist Mietwohnung sorgt für Planbarkeit | Frühzeitig planen und Kündigungsrecht BGB 2025 beachten |
Wer eine Wohnung mit dreimonatiger Frist kündigen will, muss den richtigen Stichtag kennen. Das hilft, teure Verzögerungen zu vermeiden. Im Folgenden steht die praktische Berechnung im Vordergrund und konkrete Hinweise zur Abgabe des Kündigungsschreibens.
Nach § 573c Abs. 1 BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Um den Termin zu ermitteln, sollten Sie den Monat zählen, in dem die Kündigung eintreffen soll, und dann den übernächsten Monat als Ende ansetzen.
Ein einfaches Beispiel zeigt es: Kündigung spätestens am 3. Werktag im Januar → Mietende 30. April. Zur schnellen Orientierung lohnt sich vorab ein Tool, mit dem man den Kündigungstermin berechnen kann.
Werktage sind in Deutschland Montag bis Samstag. Sonn- und gesetzliche Feiertage gelten nicht als Werktage. Fällt der dritte Werktag auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Einreichungszeitpunkt auf den nächsten Werktag.
Das hat praktische Folgen: Feiertage im Monat können den Ablauf verändern. Wer sicher gehen will, plant frühere Abgabe oder nutzt Zustellnachweise, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kurzfälle zeigen die Wirkung: Wird das Schreiben am 2. Werktag eingereicht, endet das Mietverhältnis wie gewünscht zum übernächsten Monatsende. Bei Abgabe am 3. Werktag gilt das Gleiche.
Kommt die Kündigung erst am 4. Werktag an, verschiebt sich das Vertragsende um einen Monat. Kündigungsfrist berechnung Beispiele verdeutlichen diese Regelungen in der Praxis.
Tipp: Frühzeitig absenden oder persönlich übergeben mit Einschreiben oder Empfangsbestätigung. So vermeiden Sie Unsicherheiten beim dritter Werktag kündigen und können den Kündigungstermin berechnen und dokumentieren.
Bei der Kündigung einer Wohnung zählt die Form. Klare Regeln schützen Mieter und Vermieter. Wer frühzeitig die formale Anforderungen Kündigung Wohnung kennt, vermeidet späteren Streit.
Ein korrektes Kündigungsschreiben ist die Basis. Achten Sie auf die Kündigungsschreiben Pflichtangaben, damit das Schreiben wirksam ist und der Fristbeginn klar bestimmt werden kann.
Das Schreiben muss vollständigen Namen und Adresse des Mieters enthalten. Fügen Sie die Anschrift der Mietwohnung und das Datum des Schreibens hinzu. Eine deutliche Betreffzeile wie „Kündigung des Mietvertrags“ erhöht die Rechtssicherheit.
Geben Sie das gewünschte Beendigungsdatum oder einen Hinweis auf die Einhaltung der Frist an. Wer eine Empfangsbestätigung wünscht, kann diese formlos anfordern. Kopien des Schreibens sollten Sie aufbewahren.
Die eigenhändige Unterschrift Mietkündigung ist zwingend. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben. E-Mail, SMS oder Fax ersetzen die Unterschrift nicht und sind unwirksam.
Der Zugang des Schreibens bestimmt den Fristbeginn. Dokumentierte Übergabe verhindert Streit über den Zeitpunkt des Zugangs.
Für einen sicheren Nachweis bietet sich das Einschreiben Kündigung mit Rückschein an. Alternativ übergeben Sie das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder übergeben es in Anwesenheit eines Zeugen.
Bewahren Sie alle Belege auf. Ein schriftlicher Zustellnachweis schützt bei späteren Differenzen und erleichtert die Kommunikation mit Mieterverein oder Anwalt.
Wer die Kündigungsfrist verkürzen möchte, hat zwei praktische Wege. Entweder einen Nachmieter stellen oder einen Mietaufhebungsvertrag anbieten. Beide Optionen sparen Zeit und Kosten, erfordern aber klare Absprachen mit dem Vermieter.

Eine Nachmieterklausel Mietvertrag erlaubt es, den Vertrag durch Benennung eines Nachmieters vorzeitig zu beenden. Das Recht entbindet den Vermieter nicht automatisch von der Prüfpflicht.
Vermieter müssen vorgeschlagene Kandidaten nur akzeptieren, wenn deren Bonität und Zuverlässigkeit stimmen. Mieter profitieren, wenn sie mehrere geeignete Personen anbieten.
Ein Mietaufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Auflösung zu einem fixen Datum. Er schafft Rechtssicherheit und beendet Zahlungsverpflichtungen, sobald beide Parteien unterschreiben.
Der Vermieter kann für die vorzeitige Freigabe eine Ausgleichszahlung verlangen. Ein Mietaufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten kooperativ sind und Fristen schnell geklärt werden sollen.
Gute Kandidaten überzeugen mit Bonitätsnachweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und vollständigen Unterlagen. Referenzen von vorherigen Vermietern helfen, die Auswahl zu beschleunigen.
Organisieren Sie Besichtigungen, kommunizieren Sie offen mit dem Vermieter und legen Sie drei passende Bewerber vor, falls der Vertrag das vorsieht. So erhöhen Sie die Chance, die Kündigungsfrist verkürzen zu können.
Verträge können von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen. Solche Regelungen betreffen oft die Laufzeit, Kündigungsausschluss oder besondere Vereinbarungen zulasten oder zugunsten der Parteien. Vor einer Kündigung lohnt sich ein Blick in den Vertrag, um Überraschungen zu vermeiden.
Manche Mietverträge erlauben eine kürzere Frist Mieter als die gesetzliche Dreimonatsfrist. Solche kürzere Frist Mieter von einem Monat oder 14 Tagen kommt bei Untermietverhältnissen oder möblierten Wohnungen häufig vor. Wenn der Vertrag diese Option nennt, ist sie für Mieter verbindlich und kann den Auszug erleichtern.
Ein Kündigungsausschluss schränkt die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum ein. Vermieter vereinbaren das häufig für zwei bis vier Jahre. Bei einem Zeitmietvertrag endet das Mietverhältnis automatisch mit dem vereinbarten Datum ohne ordentliche Kündigung. Beide Konstruktionen sind zulässig, solange sie klar formuliert sind.
Lesen Sie den Mietvertrag genau: Achten Sie auf abweichende Kündigungsfristen Mietvertrag, Klauseln zu Nachmietern und mögliche Sonderkündigungsrechte. Unklare Formulierungen sollten Sie mit dem Deutschen Mieterbund oder einer Fachanwältin für Mietrecht klären. Eine präzise Prüfung verhindert spätere Streitigkeiten.
Wenn eine Klausel unverständlich bleibt, notieren Sie den genauen Wortlaut und holen schriftliche Auskunft ein. Bei Meinungsverschiedenheiten können Mieterverein und Rechtsberatung konkret weiterhelfen.
Bei plötzlichen Änderungen im Mietverhältnis helfen Sonderkündigungsrechte, schnelle Entscheidungen zu treffen. Wer als Mieter betroffen ist, sollte Fristen und Voraussetzungen genau kennen. Die folgenden Abschnitte erklären, wann welches Recht greift und was zu beachten ist.
Steigt die Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete, eröffnet das Sonderkündigungsrecht Mieter eine Handlungsoption. Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB Kündigung kann der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zugang reagieren. Die Kündigung ist mit der gesetzlichen Frist möglich, wenn der Mieter nicht zustimmen will.
Modernisierungsmaßnahmen und Fristen
Bei belastenden Modernisierungen bietet das Gesetz Schutz. Eine Modernisierung Kündigung § 555e erlaubt Mietern, vor Beginn der Maßnahme zu kündigen. Die Kündigung muss in der Regel bis zum Ende des Monats vor Beginn ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beträgt danach mindestens zwei Monate.
Fristlose Beendigung bei gravierenden Mängeln
Bei massiven Mängeln wie gesundheitsgefährdendem Schimmel ist die fristlose Kündigung möglich. Eine fristlose Kündigung § 543 BGB setzt voraus, dass eine erhebliche Vertragsverletzung vorliegt und Abhilfe nicht möglich oder unzumutbar ist. Vor einer fristlosen Handlung empfiehlt sich eine angemessene Fristsetzung zur Beseitigung und gründliche Dokumentation.
Praktische Schritte vor einer außerordentlichen Kündigung
Wann Rechtsrat ratsam ist
Komplexe Fälle wie hohe Modernisierungskosten oder strittige Gesundheitsgefahren erfordern rechtliche Klärung. Ein Anwalt für Mietrecht oder eine Mietervereinigung kann die Erfolgsaussichten einer Kündigung nach § 558 BGB Kündigung, Modernisierung Kündigung § 555e oder fristlose Kündigung § 543 BGB besser einschätzen.
Wer die Kündigung nicht rechtzeitig zustellt, muss mit einer Verschiebung des Vertragsendes rechnen. Schon ein Tag nach dem dritten Werktag kann dazu führen, dass der Mietvertrag verschiebt sich um einen Monat. Das wirkt sich auf Planung und Kosten aus.
Gelangt die Kündigung nicht fristgerecht an, gilt die reguläre Frist erneut. In der Praxis heißt das: Der Vertrag endet erst zum nächsten Termin. Diese Regelung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter länger zahlen müssen und Termine umplanen müssen.
Wenn der Stichtag verpasst Kündigung ist, entstehen oft zusätzliche Mietzahlungen bei verpasster Kündigung. Bei einer Überschneidung droht doppelte Mietbelastung. Umzüge müssen neu terminiert werden, das kann zusätzliche Kosten für Umzugsunternehmen oder Lagerflächen verursachen.
Wer den Umzug planen Kündigungsfrist will, sollte mögliche Zusatzkosten einkalkulieren. Verzögerte Übergabetermine verschieben Handwerker, Nachmieter und Schlüsselübergaben.
Empfehlenswert ist, die Kündigung ein bis zwei Wochen vor dem dritten Werktag abzuschicken. Ein Zustellnachweis reduziert das Risiko, dass der Stichtag verpasst Kündigung führt. Prüfen Sie alternative Wege wie Nachmieter oder Aufhebungsvertrag, wenn der Mietvertrag verschiebt sich ungewollt.
| Szenario | Direkte Folge | Tipps |
|---|---|---|
| Kündigung am 4. Werktag | Mietvertrag verschiebt sich um einen Monat | Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, Zustellnachweis sichern |
| Überschneidung von Umzugsterminen | Doppelte Mietzahlungen bei alter und neuer Wohnung | Umzug planen Kündigungsfrist, Puffer von 1–2 Wochen einbauen |
| Dringender Auszug möglich | Kosten für Lager oder kurzfristige Umzugsfirma | Nachmieter oder Aufhebungsvertrag prüfen |
| Unklarer Zustellzeitpunkt | Streit über Fristwahrung | Dokumentation der Zustellung aufbewahren, Zeugen nutzen |
Wenn ein Vermieter kündigt, stehen Mieter vor wichtigen Entscheidungen. Zuerst prüfen Sie Fristen, Gründe und die formale Zustellung. Jede Reaktion sollte gut dokumentiert sein.

Die Kündigungsfristen verlängern sich mit der Dauer des Mietverhältnisses. Bis fünf Jahre beträgt die Frist drei Monate. Bei fünf bis acht Jahren erhöht sich die Frist auf sechs Monate. Ab über acht Jahren gelten neun Monate.
| Dauer des Mietverhältnisses | Kündigungsfrist Vermieter | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate | Mieter kündigt im Januar, Auszug im April |
| 5–8 Jahre | 6 Monate | Kündigung im Februar, Ende im August |
| über 8 Jahre | 9 Monate | Kündigung im März, Ende im Dezember |
Der Vermieter muss einen berechtigten Grund angeben. Häufige Gründe sind Eigenbedarf, erhebliche Vertragsverletzungen oder wirtschaftliche Verwertung.
Bei Eigenbedarf verlangt das Gesetz klare Angaben. Dieser Nachweis fällt unter § 573 BGB Eigenbedarf. Der Vermieter trägt die Darlegungslast und muss nachvollziehbar darstellen, wer die Wohnung braucht und warum.
Mieter haben das Recht, der Kündigung zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formfrei erfolgen, sollte aber schriftlich dokumentiert sein. Bei Zweifeln lohnt sich rechtliche Beratung durch den Deutschen Mieterbund oder einen Fachanwalt.
Liegt eine unzumutbare Belastung vor, kommt die Härtefall Kündigung ins Spiel. Typische Härtegründe sind schwere Krankheit, hohes Alter oder fehlende Ersatzwohnungen. Solche Gründe können die Kündigung unwirksam machen oder zu Aufschub führen.
Bei besonderen Lebensereignissen wie Trennung oder Todesfall ändert sich die Praxis bei der Kündigung eines Mietvertrags oft schnell. Wer bleibt in der Wohnung, wer muss reagieren und welche Rechte haben Mitmieter und Erben? Die Antworten hängen vom Vertrag und von klaren gesetzlichen Regelungen ab.
Für Paare mit gemeinsamer Unterschrift gilt: Der Vertrag besteht fort, bis alle Vertragsparteien kündigen oder eine einvernehmliche Regelung gefunden wird. Bei einer Trennung reicht es nicht automatisch, dass ein Partner allein auszieht. In vielen Fällen kann der verbleibende Partner das Mietverhältnis fortführen, wenn er als Mieter im Vertrag verbleibt.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag Trennung ist zu klären, welcher Partner im Mietverhältnis verbleiben will. Ist nur ein Partner Vertragspartner, kann dieser allein kündigen oder weitervermieten. Stehen beide auf dem Vertrag, ist eine einvernehmliche Lösung üblich. Fehlt eine Vereinbarung, sollten Beteiligte rechtzeitig kommunizieren und eine schriftliche Absprache treffen.
Im Todesfall greifen die Regeln nach § 580 BGB Todesfall Mietvertrag. Erben erhalten ein Sonderkündigungsrecht und können entscheiden, ob sie das Mietverhältnis übernehmen oder kündigen. Der Vermieter hat in bestimmten Fällen ebenfalls ein Kündigungsrecht. Fristen und Formalitäten sind gesetzlich geregelt und müssen eingehalten werden.
Verbleibende Mitmieter setzen das Mietverhältnis meist ohne Unterbrechung fort. Erben können in den Vertrag eintreten oder die Kündigung aussprechen. Praktisch empfiehlt sich eine zeitnahe Information des Vermieters und, wenn nötig, juristische Beratung. So lassen sich Streit und unnötige Kosten vermeiden.
Eine klare Checkliste hilft, Fehler zu vermeiden und den Auszug stressfrei zu gestalten. Kurz und präzise vorbereiten spart Zeit und schützt vor Streitigkeiten mit dem Vermieter.
Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag auf Fristen, Nachmieterklausel und mögliche Kündigungsausschlüsse. Nutzen Sie eine Kündigungsschreiben Checkliste, um Adresse, Datum, eindeutiges Kündigungsdatum und die eigenhändige Unterschrift zu verifizieren.
Fertigen Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens an und legen Sie alle relevanten Unterlagen für die Wohnungsübergabe bereit. Eine Wohnungsübergabe Checkliste mit Zählerständen und Schlüsselanzahl erleichtert spätere Nachfragen.
Fordern Sie eine Empfangsbestätigung per Rückschein oder persönliche Bestätigung an. Dokumentieren Sie jeden Schriftverkehr und speichern Sie E-Mails und Belege sicher ab.
Vereinbaren Sie frühzeitig Termine für die Wohnungsübergabe und das Ablesen von Heizung, Strom und Wasser. Folgen Sie der Kündigungsschreiben Checkliste, damit alle Fristen eingehalten werden.
Buchen Sie Umzugsunternehmen rechtzeitig und planen Sie den Übergabetermin so, dass Puffer für Reparaturen bleibt. Nutzen Sie die Wohnungsübergabe Checkliste, um Mängel schriftlich festzuhalten und Fotos zu machen.
Für die Kautionsabrechnung sammeln Sie Belege für eventuelle Reparaturen und Nebenkostenabrechnungen. Notieren Sie Fristen zur Rückzahlung der Kaution und fordern Sie eine ausführliche Kautionsabrechnung ein, falls Abzüge vorgenommen werden.
Bleibt eine Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist bewohnt, folgen rechtliche Schritte, die Zeit und Geld kosten. Vermieter sollten das weitere Vorgehen sorgfältig planen, um unnötige Ausgaben und Verzögerungen zu vermeiden.
Räumungsklage und Ablauf eines Gerichtsverfahrens
Der erste förmliche Schritt ist meist die Räumungsklage. Der Vermieter reicht die Klage beim Amtsgericht ein, das den Sachverhalt prüft. Kommt das Gericht dem Antrag nach, wird ein Räumungstermin angesetzt.
Im Verfahren entscheidet das Gericht über Ansprüche und Fristen. Der Räumungsklage Ablauf umfasst Einreichung, Verhandlung und Urteil. Beide Parteien können Beweismittel vorlegen, etwa Schriftwechsel oder Übergabeprotokolle.
Zwangsräumung: Kosten und Ablauf
Wird die Räumung nicht freiwillig vollzogen, bestellt das Gericht den Gerichtsvollzieher. Die Zwangsräumung erfolgt meist mitterminlicher Anordnung, polizeiliche Unterstützung ist möglich.
Die Zwangsräumung Kosten trägt in der Regel die säumige Partei. Dazu kommen Gebühren für Anwalt, Gericht und Durchführung. Reparatur- und Entsorgungsarbeiten erhöhen die Summe. Eine genaue Kostenaufstellung hilft, spätere Streitigkeiten zu begrenzen.
Schadensersatzforderungen und Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
Vermieter können Schadensersatz Mieter verlangen, etwa für entgangene Miete, Reinigung oder Renovierung. Forderungen sollten gut dokumentiert sein, mit Fotos, Rechnungen und Übergabeprotokoll.
Um langwierige Prozesse zu vermeiden, empfiehlt sich frühzeitige Kommunikation. Mediation, ein Vergleich oder die Einschaltung von Mietervereinen und Fachanwälten spart oft Zeit und Geld. Je früher beide Seiten verhandeln, desto größer die Chance auf eine einvernehmliche Lösung.
Im Fazit Kündigungsfrist 3 Monate gilt für Mieter*innen in der Regel: Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet, muss das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Diese kurze zusammenfassung Kündigung Mietwohnung fasst die Kernregeln nach § 573c BGB praxisnah zusammen.
Planen Sie frühzeitig und wählen Sie einen Zustellweg mit Nachweis, etwa Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Prüfen Sie den Mietvertrag auf abweichende Klauseln, denken Sie an Optionen wie Nachmieter oder Aufhebungsvertrag und klären Sie bei Unsicherheit die Frage wann kündigen bei 3 Monaten Kündigungsfrist Wohnung? rechtzeitig mit einem Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Verpasste Fristen verlängern das Mietverhältnis um einen Monat. Bei Streit oder schweren Mängeln prüfen Sie Sonderkündigungsrechte und holen Sie rechtliche Hilfe ein. Zur Illustration eignet sich ein lizenzfreies Bild von einer Schlüsselübergabe oder einem Brief mit der Aufschrift „Kündigung“ (z. B. Quellen wie Pixabay oder Unsplash, Lizenz prüfen). Die Inhalte beruhen auf Zusammenfassungen von WohnenPlus/ImmoScout24, Mieterverein zu Hamburg und Sparkassen-Immobilien, aktualisiert für 2025.